22.03.2023

EuGH: Kein weiches Zurückfallen auf Gesetzesrecht bei unwirksamen B2C-AGB

Background

Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 8. Dezember 2022 – C-625/21 über einen wichtigen Fall zu entscheiden: Was passiert, wenn der Unternehmer sich in seinen AGB Rechte gegenüber dem Verbraucher einräumt, die gegen AGB-Recht verstoßen? Fällt er dann auf die Rechtslage zurück, die ohne die AGB-Klausel bestünde? Der EuGH ist streng und verweigert dem Unternehmer im Regelfall ein Zurückfallen auf das dispositive Gesetzesrecht.

In Deutschland führt dies zur Frage, ob § 306 BGB, der die Rechtsfolgen bei unwirksamen AGB-Klauseln regelt, mit Unionsrecht vereinbar ist.

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Dr. Johannes Teichmann

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Rebecca Romig

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