09.09.2025 // online // Webinar

EU-BattVO 2025: Pflichten verstehen, Umsetzung planen

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Am 18. Februar 2024 ist die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (EU-BattVO) in Kraft getreten. Seither werden die darin festgelegten Vorschriften und Pflichten für die betroffenen Wirtschaftsakteure schrittweise wirksam. Sie ersetzt die bisherige Batterierichtlinie und bringt europaweit einheitliche und verschärfte Anforderungen an die Rücknahme, Kennzeichnung, Nachhaltigkeit und Nachverfolgbarkeit von Batterien. Betroffen sind nahezu alle Wirtschaftsakteure, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte in Verkehr bringen – vom Hersteller über Importeure bis hin zu Distributoren.

Zu den Anforderungen zählen unter anderem eine verpflichtende Herstellerregistrierung, die Einführung eines digitalen Batteriepasses, verschärfte Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette sowie neue Rücknahme- und Recyclingquoten. Je nach Rolle im Markt gelten unterschiedliche Fristen und Umsetzungsverpflichtungen.

Bereits jetzt gilt: Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert empfindliche Sanktionen, Inverkehrbringungsverbote oder erhebliche Mehraufwände. Viele Unternehmen stellen sich aktuell die Frage, ob sie von der Verordnung überhaupt betroffen sind – und wie sie den neuen Pflichten ohne eigene Ressourcen rechtskonform begegnen können.

In unserem kompakten 60-minütigen Webinar bieten wir einen fundierten Überblick über die zentralen Pflichten der Marktakteure – und zeigen auf, wie Sie mit uns der Kanzlei Luther und der Deutsche Recycling als EPR-Full-Service-Anbieter Ihre Produktverantwortung zuverlässig und effizient abdecken.

Im Anschluss an den Vortrag haben Sie die Möglichkeit, individuelle Fragen in einer moderierten Q&A-Session zu stellen.

Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • Wer ist von der EU-BattVO betroffen?
  • Was sind die wesentlichen neuen Definitionen?
  • Welche neuen Pflichten gelten für Hersteller, Händler und Importeure?
  • Wie funktioniert die Registrierung und Kennzeichnungspflicht?
  • Wie können Sie Ihre Compliance durch externe Unterstützung absichern?
  • So hilft unser EPR-Full-Service bei der Umsetzung – inklusive Rücknahmelösungen, Nachweisführung und Fristenmanagement
  • Aktuelle Umsetzungsstandards und Einschätzung aus juristischer Sicht
     

Hier geht es zur Anmeldung: LINK

Speaker
External Speaker

Referent: Sascha Aue ist als Head of Client Relations bei der Deutschen Recycling zentraleAnsprechpartner für internationale Kunden und verantwortlich für den strategischen Ausbau sowie die Pflege globaler Kundenbeziehungen. Mit fundierter Expertise in der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und detailliertem Wissen zu gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Elektrogesetz (WEEE), Verpackungs- und Batteriegesetz begleitet er Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung ihrer Verpflichtungen – national wie international.

Deutsche Recycling: 
Die Deutsche Recycling ist ein unabhängiges, international agierendes, inhabergeführtes Unternehmen, das in den Bereichen Elektrogesetz / WEEE, Verpackungs- und Batteriegesetz zuhause ist. In und für Deutschland, aber vor allem auch international / weltweit steht die Deutsche Recycling ihren Kunden beratend zu diesen Themen zur Seite. Wir übernehmen weltweit sämtliche Aufgaben im Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – für Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen, Textilien und weitere Produktkategorien. Als Full-Service-Dienstleister kümmern wir uns unter anderem um die Registrierung und Lizenzierung, die fristgerechte Abgabe von Mengenmeldungen sowie die Stellung gesetzlich erforderlicher Bevollmächtigter.