14.04.2026

Call-Optionen in PE/VC: BGH stärkt Rückerwerb von Managementbeteiligungen BGH, Urteil vom 10. Februar 2026 – II ZR 71/24

Call-Optionen in PE

Auf den Punkt

Der Bundesgerichtshof konkretisiert seine Rechtsprechung zu Call-Optionen im Kontext von Managementbeteiligungsprogrammen.

Der BGH bestätigt den Grundsatz der Unwirksamkeit freier Hinauskündigungsklauseln, öffnet aber zugleich die Tür für Call-Optionen in Managementbeteiligungsmodellen, wenn die Beteiligung ausschließlich aufgrund der Managementfunktion eingeräumt wird und keine eigenständige Gesellschafterstellung begründet.

Die Entscheidung stärkt damit die in der Private-Equity- und Venture-Capital-Praxis üblichen Call-Optionen zur Incentivierung von Gründern, Managern und Mitarbeitern, betont aber zugleich die Bedeutung einer sorgfältigen vertraglichen Ausgestaltung.

 

Author
Dominique Kurtz

Dominique Kurtz
Senior Associate
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