22.01.2026
Die Entgeltabrechnung dient als Nachweis über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und als Schnittstelle zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Punkte und Änderungen, die im neuen Jahr relevant werden.
Die Erteilung der Entgeltabrechnung ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers. Sie dient der Transparenz des ausgezahlten Arbeitsentgelts und ermöglicht dem Arbeitnehmer eine Überprüfung der Abrechnung. Zugleich kommt ihr eine Nachweisfunktion zu, insbesondere im Hinblick auf abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der gesetzliche Mindestinhalt ergibt sich aus § 108 GewO, ergänzende Vorgaben folgen aus der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), die bundeseinheitliche Abrechnungsangaben gegenüber den Sozialversicherungsträgern regelt. Rechtlich handelt es sich bei der Entgeltabrechnung um eine Wissenserklärung. Sie begründet grundsätzlich weder einen eigenständigen Zahlungsanspruch noch ein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers. Bedeutung kommt ihr indes auch bei der Zuordnung von Zahlungen im Hinblick auf unterschiedliche Forderungen zu, etwa laufendes Arbeitsentgelt, Überstundenvergütungen, Sonderzahlungen oder Nachzahlungen.
Daniel Greger
Senior Associate
Hamburg
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