11.08.2025
Wenn Brücken nicht gebaut, Schulen nicht saniert und Bahnstrecken nicht modernisiert werden, liegt das nicht immer am fehlenden Geld, sondern teils auch an zeitintensiven Vergabeverfahren. Öffentliche Aufträge sind das Rückgrat unserer Infrastruktur, doch ihre Umsetzung gleicht häufig einem Marathon durch Formulare, Fristen und Vorschriften. Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz 2025 wagt die Bundesregierung den Versuch, diesen Knoten zu lösen. Die Frage ist: Wird es gelingen, den teils zähen Behördenlauf in einen Sprint in die Zukunft zu verwandeln? Nachdem das 2024 angestoßene Vergabetransformationsgesetz aufgrund der Neuwahlen nicht verabschiedet wurde, liegt mit dem am 6. August 2025 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (sog. Vergabebeschleunigungsgesetz) ein neuer Anlauf zur Modernisierung und Vereinfachung des Vergaberechts vor. Der Gesetzentwurf soll eine Antwort auf die bestehenden Herausforderungen, dem Sanierungs- und Investitionsstau, der grünen Transformation und den neuen sicherheitspolitischen Realitäten sein.
Der Gesetzentwurf sieht primär Änderungen im Bereich der oberschwelligen Vergaben vor. Neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erhalten die einschlägigen Vergabeverordnungen VgV, SektVO, KonzVgV und VSVgV ein Markup. Zudem sind Änderungen am Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), der Bundeshaushaltsordnung (BHO), dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) sowie der Vergabestatistikordnung (VergStatVO) vorgesehen. Der zweite und dritte Abschnitt der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) soll ebenfalls entsprechend den im Vergabebeschleunigungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen angepasst werden.
Matthias Mehlwitz, LL.M.
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