06.10.2025

LAG Mecklenburg-Vorpommern: Mitarbeiter bekommt 11.000 Euro monatlich von lokalem Krankenhaus, ohne arbeiten zu müssen – und verklagt das Krankenhaus

Blogbeitrag Steinrück

Nach einer rund fünfjährigen vollständigen Freistellung kann es zulässig sein, im Rahmen einer Nebentätigkeit an anwaltlichen Mandaten gegen die Arbeitgeberin mitzuwirken, wenn ein Missbrauch vertraulicher Informationen aus dem Arbeitsverhältnis und eine Einflussnahme auf Entscheidungsträger zugunsten der Mandantschaft ausgeschlossen sind (Leitsatz des Gerichts, LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.08.2025 – 5 SLa 128/24).

Sachverhalt

Der Kläger war bei der Beklagten seit 2007 als Personaldezernent und seit 2015 als Datenschutzbeauftragter beschäftigt. In seiner Tätigkeit sorgte er für eine rückwirkende Altersvorsorge seines Vorgesetzten Herrn G, welche die Beklagte einrichtete. Herr G ließ sich dann 2017 insgesamt 260.000 Euro aus dieser auszahlen. Ein Streit zwischen der Beklagten und dem Kläger entbrach. Daraufhin erbat die Beklagte 2018 um die Zustimmung des Betriebsrats, bezüglich einer Änderungskündigung des Klägers. Der Kläger war jedoch seinerseits seit 2017 Teil des Betriebsrats: Die Zustimmung wurde verweigert. Demzufolge erteilte die Beklagte dem Kläger ein Hausverbot, sowie eine unwiderrufliche Arbeitsfreistellung. Berücksichtigt hatte sie dabei jedoch offenkundig nicht, dass der Lohn fortgezahlt werden musste: 11.000 Euro monatlich. Auch dem Kläger entstanden Probleme: Aufgrund des Hausverbot konnte er fünf Jahre nicht an Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen, obwohl er 2021 erneut in diesen gewählt worden war. 2022 gründete der Kläger mit Herrn P eine Kanzlei, welche vier Mandate gegen die Beklagte führte. Zwei davon waren mit dem Aktenkürzel des Klägers versehen. Dies wurde als Verstoß gegen die Loyalitätspflicht aus dem Arbeitsverhältnis gesehen – dem Kläger wurde außerordentlich und hilfsweise ordentlich gekündigt. Er erhob Kündigungsschutzklage.

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Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück

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