26.02.2026
Die Bundesregierung und die Länder verfolgen das Ziel, den Gebäudesektor und die kritische Infrastruktur bis spätestens 2045 treibhausgasneutral auszugestalten. Krankenhäuser nehmen dabei eine besondere Rolle ein: Sie zählen zu den energieintensiven Einrichtungen des öffentlichen und gemeinwohlorientierten Sektors, unterliegen zugleich aber besonderen regulatorischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Um die Transformation der Krankenhauslandschaft zu unterstützen, stehen auf Bundes- und Landesebene umfangreiche Förderprogramme zur Verfügung – insbesondere für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Wärmeversorgung, Gebäudesanierung und innovative Versorgungskonzepte. Die erfolgreiche Inanspruchnahme dieser Fördermittel setzt jedoch eine frühzeitige strategische Planung sowie die rechtssichere Verzahnung von Fördermittel-, Beihilfe- und Krankenhausrecht voraus.
Ekkehard Hübel
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