01.06.2026

Referentenentwurf zur Novelle des EnEfG – Zwischen Entlastung und neuer Regulierung

Referentenentwurf zur Novelle des EnEfG – Zwischen Entlastung und neuer Regulierung

In das Energieeffizienzrecht kommt Bewegung: Der Referentenentwurf zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften verspricht weniger Bürokratie und mehr Spielräume – würde aber zugleich neue Compliance-Pflichten für Rechenzentren und energieintensive Unternehmen bringen.

A. Hintergrund und Zielsetzung des Referentenentwurfs

Mit dem Anfang April vorgelegten Referentenentwurf will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) offene Vorgaben aus der novellierten Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 (EED) umsetzen und zugleich nationale Sonderregelungen auf das europäische Mindestmaß zurückführen. Das bisherige EnEfG gilt in vielen Bereichen als Paradebeispiel für sog. Gold-Plating (goldenes Übermaß): Deutschland hatte Regelungen eingeführt, die über das unionsrechtlich Erforderliche hinausgingen. Der politische Druck ist hoch, da die Umsetzungsfrist der EED im Oktober 2025 verpasst wurde. Entsprechend steht der Gesetzgeber nun unter Zugzwang, ein europarechtskonformes und zugleich wirtschaftsverträgliches Regelwerk zu schaffen. Der Referentenentwurf versucht diesen Spagat – mit teils erheblichen Auswirkungen für Unternehmen. Für viele bedeutet er eine spürbare Entlastung, für andere eine strategisch relevante Neujustierung ihrer Investitions- und Compliance-Prozesse. Zahlreiche geplante Regelungen sind bereits jetzt kritisch zu hinterfragen:

Author
Pauline Müller

Pauline Müller
Senior Associate
Düsseldorf
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