27.01.2026

Anspruch auf Lohnerhöhung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz trotz Ablehnung eines neuen Arbeitsvertrags

Blog Lohnerhöhung

Das BAG hat mit Urteil vom 26. November 2025 – 5 AZR 239/24 – entschieden, dass die Ablehnung eines neuen Arbeitsvertrags durch einen Mitarbeiter keinen sachlichen Grund darstellt, um Mitarbeiter von Erhöhungen des Grundgehalts auszuschließen.

Der Fall

Zur Vereinheitlichung der Vertragslandschaft bot die Arbeitgeberin im Jahr 2022 der gesamten Belegschaft neue Arbeitsverträge an, die eine Lohnerhöhung von 4% vorsahen. Mit Wirkung zum 1.1.2023 erhöhte die Arbeitgeberin den Grundlohn um weitere +5 %, wobei diese Lohnerhöhung nur denjenigen ArbeitnehmerInnen gewährt wurde, die im Jahr 2022 die neuen Arbeitsverträge akzeptiert hatten. Die Klägerin, die den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags abgelehnt hatte, erhielt diese Lohnerhöhung nicht und begehrte die Zahlung des erhöhten Gehalts. Nachdem die Klage vor dem ArbG Dortmund und dem LAG Hamm erfolglos war, hatte die Klägerin vor dem BAG Erfolg. 

Author
Dr. Astrid Schnabel, LL.M. (Emory)

Dr. Astrid Schnabel, LL.M. (Emory)
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