22.07.2025
Im Zuge der aktuellen Krankenhausreform stehen Krankenhäuser vor bedeutenden Veränderungen und Investitionsmöglichkeiten. Mit dem kürzlich verabschiedeten Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro sollen die Kliniken in Deutschland modernisiert und zukunftsfähig gemacht werden. Ab Beginn des zweiten Halbjahres 2025 können entsprechende Förderanträge durch die Bundesländer gestellt werden. Welche Fördertatbestände können sich Krankenhäuser in Bezug auf die Digitalisierung zu Nutze machen? Welche Verfahrensvorgaben und Fristen sind bei der Beantragung der Fördermittel zu beachten?
Im März 2025 hat der Bundesrat dem 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds für Krankenhäuser als Teil der der bereits beschlossenen Krankenhausreform zugestimmt (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG). Am 18. April 2025 ist die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) in Kraft getreten. Damit stehen die wesentlichen Kriterien für eine Förderung für die Jahre 2026 bis 2035 fest.
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