24.11.2025

Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne Arztkontakt – LAG hält außerordentliche Kündigung für wirksam

Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne Arztkontakt – LAG hält außerordentliche Kündigung für wirksam

Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm, Urt. v. 05.09.2025 – Az.: 14 SLa 145/25) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ohne ärztlichen Kontakt und lediglich durch das Ausfüllen eines Online-Fragebogens gegen Entgelt erlangt wurde, einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche fristlose Kündigung darstellen kann.

Hintergrund

Der Kläger legte im August 2024 eine solche online erworbene Bescheinigung vor, um seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. 

Die betreffende Webseite bot zwei Varianten der Bescheinigung an: Ohne und mit ärztlichem Gespräch. Vonseiten des Anbieters wurde empfohlen, die Variante mit Gespräch zu wählen, wenn der Arbeitgeber misstrauisch sei. Außerdem war eine kostenlose Stornierung möglich, falls die Bescheinigung ohne Gespräch nicht akzeptiert würde.

Der Arbeitgeber sprach am 18. September 2024 eine außerordentliche fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Mit seiner Kündigungsschutzklage wandte sich der Kläger gegen die ausgesprochene Kündigung und begehrte die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Arbeitgebers beendet worden sei. 

Author
Elaine Tolksdorf

Elaine Tolksdorf
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Hamburg
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