07.08.2025

BAG zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern: Arbeitgeberseitige Vergütungserhöhungen können Vertrauensschutz begründen

Das BAG hat in gleich drei Urteilen klargestellt, dass der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Fehlerhaftigkeit einer von ihm gewährten Vergütungserhöhung gegenüber einem Betriebsratsmitglied trägt, wenn er diese wieder zurücknehmen möchte – aber nur dann, wenn der Betroffene auf die Gesetzmäßigkeit der Vergütungserhöhung vertrauen durfte.

Der Fall

In den drei vom BAG am 20. März 2025 entschiedenen Verfahren (7 AZR 46/24, 7 AZR 159/24 und 7 AZR 181/24) klagten langjährig freigestellte Betriebsratsmitglieder gegen ihren Arbeitgeber, einen großen deutschen Automobilhersteller. Nachdem der BGH im Jahr 2023 in einer vielbeachteten Entscheidung (Urteil vom 10. Januar 2023 – 6 StR 133/22) festgestellt hatte, dass die Gewährung eines überhöhten Arbeitsentgelts für Betriebsratsmitglieder eine Untreuestrafbarkeit begründen kann, hatte der Arbeitgeber die Vergütung der Betriebsratsmitglieder überprüft und letztlich gekürzt. Die Betroffenen klagten daraufhin auf Zahlung ihrer bisherigen, höheren Vergütung. 

Author
Leif Born

Leif Born
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