09.01.2024

Neue Schiedsregeln der CIETAC seit 1. Januar 2024 in Kraft

Background

Die 1956 gegründete China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) gilt als die wichtigste und renommierteste Schiedsinstitution der Volksrepublik China (VR China) und zählt ferner zu den größten Schiedsinstitutionen der Welt. Die CIETAC hat ihren Sitz in Peking und Unterkommissionen in wichtigen chinesischen Metropolen wie Shanghai und Shenzhen. Durch die wirtschaftliche Bedeutung der asiatischen Region wächst die Zahl der Schiedsverfahren in der VR China rasant. Im Jahr 2022 registrierte die CIETAC ca. 4.000 neue Schiedsgerichtsfälle, wobei der Gesamtstreitwert ca. 126,9 Milliarden RMB (ca. 16,2 Milliarden EUR) erreichte. An ca. 30.000 von der CIETAC abgeschlossenen Schiedsverfahren waren Parteien aus mehr als 150 Ländern und Regionen außerhalb des chinesischen Festlands beteiligt. Im Einklang mit dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche werden die innerchinesischen Schiedssprüche der CIETAC in etwa 165 Ländern anerkannt und vollstreckt.

Die CIETAC aktualisiert ihre Schiedsgerichtsordnung regelmäßig, um mit den neuesten Entwicklungen in der internationalen Schiedspraxis Schritt zu halten und den Bedürfnissen der Parteien besser gerecht zu werden. Verglichen mit dem chinesischen Schiedsrecht waren die Schiedsregeln der CIETAC stets fortschrittlich und trieben Gesetzesentwicklungen weiter voran. Auf diese Weise hat die CIETAC in den vergangenen Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Schiedsgerichtspraxis in der VR China geleistet. Nun hat die CIETAC ihre Schiedsordnung nach der letzten Anpassung von 2015 erneut überarbeitet. Die neuen Schiedsregeln traten am 1. Januar 2024 in Kraft und sind ein weiterer Schritt in Richtung Internationalisierung der chinesischen Schiedspraxis: Sie erweitern die Befugnisse des Schiedsgerichts und enthalten u.a. Bestimmungen zu Beweismitteln, Drittfinanzierung, Konsolidierung von Schiedsverfahren, Digitalisierung und Unterstützungsleistungen bei Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit.

Author
Katharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss

Katharina Klenk-Wernitzki, Dipl. Reg.-Wiss
Counsel
Berlin, Köln
katharina.klenk@luther-lawfirm.com
+49 30 52133 25741

Dr. Madeleine Martinek, LL.M., LL.M. oec. (Nanjing)

Dr. Madeleine Martinek, LL.M., LL.M. oec. (Nanjing)
Associate
Köln
madeleine.martinek@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25751