23.09.2019

Klimaschutzprogramm 2030

Vor drei Jahren hatte die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 verabschiedet und darin für das Jahr 2020 die Reduzierung von Treibhausgasen um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 beschlossen. Inzwischen ist klar, dass Deutschland dieses Ziel deutlich verfehlen wird.

Background

Was ist der Hintergrund?

Vor drei Jahren hatte die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 verabschiedet und darin für das Jahr 2020 die Reduzierung von Treibhausgasen um 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 beschlossen. Inzwischen ist klar, dass Deutschland dieses Ziel deutlich verfehlen wird. Anstelle von 40 werden es nur 32 Prozent sein, die deutschlandweit im Jahr 2020 eingespart werden können. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Damit immerhin dieses Ziel erreicht wird, hat das Klimakabinett am 20. September 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20-klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1

Was ist der Inhalt des Klimaschutzprogrammes?

Preis für den Ausstoß von CO2

Der Verbrauch von CO2 in den Sektoren Verkehr und Wärme soll zukünftig mit Kosten verbunden sein. Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht dafür einen nationalen Zertifikathandel mit Festpreis vor. Der Festpreis wurde zunächst für das Jahr 2021 mit 10 EUR pro Tonne CO2 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 EUR pro Tonne CO2 ansteigen. Dadurch werden die Kosten für Benzin, Diesel, Erdgas, Heizöl und Kohle steigen. Nach Schätzungen von Experten wird der Preis für Benzin und Diesel zunächst um 3 Cent pro Liter ansteigen. Bei einem Preis von 35 EUR pro Tonne CO2 werden Diesel und Heizöl voraussichtlich um 11 Cent pro Liter teurer, Benzin um 10 Cent pro Liter und Strom aus Erdgas um 1 Cent pro Kilowattstunde.

Ab 2026 soll sich der Preis dann über den Handel mit den Zertifikaten bilden. Für das erste Jahr sind noch ein Einstiegspreis in Höhe von 35 EUR pro Tonne CO2 und ein Höchstpreis in Höhe von 60 EUR vorgesehen. Ob für 2027 ebenfalls ein Einstiegs- und Höchstpreis festgelegt wird, entscheidet sich erst 2025.

Senkung der EEG-Umlage

Zum Ausgleich für die Preise auf CO2-Emissionen soll die EEG-Umlage, durch die der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert wird, ab 2021 um 0,25 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden.

Verbot von Ölheizungen

Bereits ab 2026 soll der Einbau von Ölheizungen verboten sein. Zudem wird der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neuere, effizientere Heizungsanlage mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert werden.

Bahnpreise senken, Flugpreise erhöhen

Um die Kosten für Bahnreisen zu reduzieren, soll die Mehrwertsteuer auf Bahnkarten von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Zudem will sich der Bund mit jährlich einer Milliarde EUR Eigenkapital an der Bahn beteiligen. Dadurch sollen Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes ermöglicht werden.

Flugreisen dagegen sollen teurer werden. Dazu wird die Luftverkehrssteuer ab dem 1. Januar 2020 angehoben.

Maßnahmen im Verkehrssektor

Neben Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr und den Ausbau von Radwegen soll auch die Elektromobilität gefördert werden. Für E-Autos unter 40.000 EUR soll es eine Kaufprämie geben. Zudem sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Bei der Lkw-Maut soll zudem zukünftig eine Differenzierung nach CO2-Emissionen erfolgen. Darüber hinaus soll auch die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen der Fahrzeuge ausgerichtet werden.

Weitere Maßnahmen

Als Entlastung der Verbraucher für die CO2-Preise im Verkehr wird die Pendlerpauschale ab 2021 von 30 auf 35 Cent pro Kilometer angehoben. Allerdings soll die Pauschale erst ab 21 Kilometern Entfernung anfallen und bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Darüber hinaus werden energetische Gebäudesanierungen steuerlich gefördert.

Wie sollen diese Maßnahmen finanziert werden?

Für die Umsetzung des Maßnahmenpaketes werden Investitionen in Höhe von 50 Milliarden EUR anfallen. Dazu sollen weder neue Schulden aufgenommen noch Klimaanleihen genutzt werden. Die Finanzierung soll ausschließlich über die neuen Einnahmemöglichkeiten des Klimaschutzprogrammes erfolgen.

Ausblick

Trotz dieser weitreichenden Maßnahmen stellt sich die Frage, ob das Klimaschutzprogramm 2030 ausreichend ist, um bis 2030 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent zu erreichen. Wissenschaftler kritisieren schon jetzt, dass mit den Plänen der Bundesregierung nur circa 121,35 Millionen Tonnen CO2 im Jahr eingespart werden können. Notwendig wären jedoch 300 Millionen Tonnen jährlich. Sollte Deutschland auch die Klimaziele für das Jahr 2030 verfehlen, würden auf EU-Ebene hohe Strafzahlungen fällig. Es bleibt also abzuwarten, wie sich das Klimaschutzprogramm auswirken wird und ob eventuell noch weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Zudem stellt sich die Frage, ob die Finanzierung allein durch neue Steuereinnahmen funktionieren wird. Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht bereits vor, dass im Falle eines Ungleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben eine Nachsteuerung vorgenommen werden soll. Wie eine solche Nachsteuerung aussehen könnte, bleibt jedoch offen.

Author
Dr Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)

Dr Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
Partner
Dusseldorf
stefan.altenschmidt@luther-lawfirm.com
+49 211 5660 18737