01.07.2022

FAQ Abfragepflicht Wettbewerbsregister

Background

Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ist installiert. Ab dem 1. Juni 2022 ist es verpflichtend zu konsultieren, bevor ein Zuschlag in Vergabeverfahren erteilt werden kann.

Das Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung, die es den Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.

Mit seiner Möglichkeit zur elektronischen Abfrage stellt das Wettbewerbsregister eine erhebliche Erleichterung für Auftraggeber dar.

Da die Registrierung und Nutzung den Anwender vor einige Herausforderungen stellt, bieten wir nachfolgend in einer Übersicht allen Anwendern eine Hilfestellung in Form eines FAQ zur Verfügung.

Sprechen Sie uns bei weiterführenden Fragen an!

Author
Dr. Stefan Mager

Dr. Stefan Mager
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stefan.mager@luther-lawfirm.com
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Inga Oldenburg

Inga Oldenburg
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