13.07.2021

Bloß keine Eile: Das OLG Frankfurt zum „Entschleunigungsgrundsatz“ im Ad-hoc-Schiedsverfahren

A silhouette of a figure representing justice stands holding scales, set against a gradient sky transitioning from blue to orange. The image symbolizes fairness and the legal system.

Background

Das OLG Frankfurt entschied kürzlich, dass ein Ad-hoc-Schiedsgericht keine Dreiwochenfrist für die Ausfertigung des Schiedsspruches einhalten muss (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 17.5.2021 – 26 Sch 1/21, BeckRS 2021, 11890). Was auf den ersten Blick den Rechtsschutz der Parteien einzuschränken scheint, stellt sich im Zusammenhang mit den Eigenheiten des Schiedsverfahrens als substantiierte Abwägung dar, welche potentiellem Rechtsmissbrauch Einhalt gebietet.