30.08.2022 // online // Vortrag

"Solar Talks" - Investments in Solarprojekte – Share Deal vs. Asset Deal

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Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland nimmt weiter an Fahrt auf. Zugleich steigt von Investorenseite das Interesse an Solarprojekten, denn Investments in Photovoltaikanlagen gelten als renditestarke und stabile Kapitalanlage. Neben dem auf den Bau von Neuanlagen bezogenen Projektgeschäft boomt daher auch der Zweitmarkt für den Handel mit Bestandsanlagen. Aus Investorensicht liegen die Vorteile klar auf der Hand: Statt wie bei Neubauprojekten auf Prognosen angewiesen zu sein, kann für die Investmententscheidung auf die tatsächliche Ertragslage abgestellt werden. Gleichzeitig entfallen mit dem Bau, dem Genehmigungsverfahren und der Inbetriebnahme zusammenhängende Risiken. Sei es motiviert durch eine Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder eine Portfolioumschichtung, viele Eigentümer bieten ihre Bestandsanlagen bereits vor dem Auslaufen der Vergütung nach dem EEG zum Verkauf an und bieten damit einen zusätzlichen Anreiz. Mittlerweile ist der „Run“ auf Solarprojekte sogar so groß, dass Investoren bereit sind, Portfolios in immer früheren Entwicklungsstadien zu erwerben.

Ist ein passendes Solarprojekt einmal identifiziert, wollen die Beteiligten den Deal natürlich schnell vollziehen. Allerdings sind beim Erwerb eines Solarprojektes neben wirtschaftlichen Erwägungen auch eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Aspekten zu berücksichtigen. Für Veräußerer und Erwerber stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kauf durch den Erwerb der Anteile an der Projektgesellschaft, meist in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG oder auch GmbH (sog. „Share-Deal“), oder durch den Kauf der Photovoltaikanlage und zugehöriger Verträge als solchen (sog. „Asset-Deal“) erfolgen soll. Welche rechtlichen Erwägungen sprechen für welche Art von Deal? Wo liegen jeweils Vor- und Nachteile und folgen hieraus steuerliche Implikationen?

Antworten auf diese und weitere Fragen sowie einen Überblick über die grundlegenden Unterschiede zwischen einer GmbH & Co. KG und einer GmbH als Projektgesellschaft wird Ihnen Rechtsanwalt Christian Wensing aus unserer Praxisgruppe Corporate/M&A in seinem Vortrag geben.  Die Moderation übernimmt Rechtsanwalt Benedikt Rechner. Anschließend freuen wir uns auf einen regen Austausch mit Ihnen und stehen für etwaige Fragen zur Verfügung.

Bleiben Sie mit den Solarexperten von Luther nah dran an den gesetzlichen Entwicklungen und Neuerungen für die Solarbranche. Wir informieren Sie seit dem Frühjahr letzten Jahres mit der Webinarreihe „Solar Talks“ fortlaufend über aktuelle Entwicklungen mit 45-minütigen Power-Sessions zu verschiedenen Themen.

Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über den "Anmelden"-Button an oder senden eine E-Mail an contact@luther-lawfirm.com.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Ihr Luther PV-Team

Speaker
Christian Wensing LL.M. (London)