10.03.2026
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat der Gesetzgeber 2024 die wohl tiefgreifendste Krankenhausreform seit Jahren auf den Weg gebracht. Vor dem Hintergrund erster Umsetzungsprobleme und der veränderten politischen Mehrheitsverhältnisse lag mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) seit Oktober 2025 der Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung vor, der diese Reform „praxisgerecht fortentwickeln“ soll. Nach der politischen Einigung zwischen Bund und Ländern wurde das KHAG am 6. März 2026 im Bundestag beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 27. März 2026 avisiert. Die Reform der Reform ist damit auf dem Sprung in den verbindlichen Rechtsrahmen, der Versorgungsstrukturen, Leistungsportfolios und Förderzugänge neu ordnet – und kurzfristig strategische Entscheidungen erzwingt.
Im Zentrum des KHAG stehen die Leistungsgruppen als zentrales Steuerungsinstrument. Der Gesetzentwurf zielt darauf, die mit dem KHVVG eingeführten Vorgaben an mehreren Stellen „gangbarer“ zu machen, um insbesondere die Versorgung im ländlichen Bereich sicherzustellen. Dazu gehören eine Überarbeitung der Leistungsgruppen und ihrer Qualitätskriterien, Fristanpassungen sowie erweiterte Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten. Politisch besonders umkämpft waren die Ausnahmen: Nach dem jetzt gefundenen Kompromiss können Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppenzuweisungen – also Zuweisungen trotz Nichterfüllung einzelner Qualitätskriterien – nicht nur für drei Jahre, sondern im Einvernehmen mit den Krankenkassen um weitere drei Jahre verlängert werden. Für Länder, die die Leistungsgruppenzuweisungen besonders zügig, nämlich bis zum 31. Dezember 2026, umsetzen, reicht für die erstmalige Ausnahme sogar das Benehmen mit den Kassen.
Für die Praxis bedeutet dies: Wer seine Rolle im neuen Leistungsgruppengefüge nicht frühzeitig definiert, riskiert, in der Landesplanung strukturell „zugeordnet“ zu werden, statt selbst zu gestalten. Es geht um Standortprofilierung, um spezialisierte Leistungsanker in regionalen Netzwerken und um das Sichern von Leistungsgruppen, die das eigene Haus langfristig tragen. Damit werden Leistungsgruppen zum zentralen Hebel für Wettbewerbsposition, Spezialisierung und Förderzugang.
Dr. Jan-David Jäger
Senior Associate
Leipzig
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