18.12.2025
Deutschland modernisiert seine Verkehrswege: Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf des Infrastruktur Zukunftsgesetzes soll darauf abzielen, Planungs- und Genehmigungsverfahren für zentrale Verkehrs- und Energieinfrastruktur zu beschleunigen, zu vereinheitlichen und zu digitalisieren. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzesentwurf auf einen erheblichen Sanierungsbedarf der Infrastruktur, langwierige Verwaltungsverfahren und überlastete Verkehrsnetze reagieren. Kern des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ist die Priorisierung strategischer Vorhaben in den Sektoren Straßen, Schienen und Wasser, die Steigerung der Effizienz des Planungsrechts und eine Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Durch diese Maßnahmen sollen infrastrukturelle Engpässe schneller beseitigt, Ersatzneubauten – etwa von maroden Brücken – zügiger ermöglicht und Bestandsanlagen nachhaltig erhalten werden. Inhaltliche Gesetzesänderungen erfolgen insbesondere im Verwaltungsverfahrensgesetz und einschlägigen Fachgesetzen, wie dem Bundesfernstraßen-, Allgemeinen Eisenbahn-, Wasserstraßen- oder Bundesnaturschutzgesetz.
Zentrales Instrument für die Beschleunigung ist die Priorisierung von Infrastrukturprojekten. Die Priorisierung erfolgt durch die rechtliche Einstufung bestimmter Vorhaben als „im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend“ oder der Festlegung von „Dringlichkeits-“ und „Engpassprojekten“ für Straßen bzw. der Feststellung eines „vordringlichen Bedarfs“ für bestimmte Schieneninfrastruktur in Bedarfsplänen des Bundesgesetzgebers. Damit sollen priorisierte Projekte auch in der Abwägung gegenüber entgegenstehenden Interessen (z. B. Natur- und Umweltschutz) besonders stark gewichtet werden. Die Priorisierung in den jeweiligen Fachplanungsgesetzen soll zudem die Erteilung von Ausnahmen erleichtern, Genehmigungsentscheidungen beschleunigen und die Planungs- und Investitionssicherheit erhöhen.
Neben der grundlegenden Priorisierung sieht der Gesetzesentwurf weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Projekten vor. Im Bundesfernstraßengesetz sollen vorläufige Anordnungen flexibler werden, um bauvorbereitende Maßnahmen einfacher und stärker ausgestalten zu können: beispielsweise durch den Wegfall der Prognoseentscheidung, dass mit einer Entscheidung zugunsten des Vorhabens gerechnet werden kann, der Streichung der Reversibilitätsbedingung, also der bislang geforderten „Umkehrbarkeit“ der Maßnahme und der Präzisierung der Wiederherstellungspflicht durch die Ersetzung der Formulierung „früherer Zustand“ zu „im Wesentlichen gleichartiger Zustand“.
Im Schienenbereich werden darüber hinaus bestimmte Modernisierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen der Leit- und Sicherungstechnik von einer gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen, etwa die Ausstattung bestehender Bahnstrecken mit einer Oberleitung oder Stromschiene auf einer Länge von bis zu 60 Kilometern oder die Errichtung von Lärmschutzwänden. Bei den Bundeswasserstraßen erfolgt eine Priorisierung insbesondere von kritischen Anlagen wie Wehren und Schleusen. Zudem sollen Kosten- und Kreuzungsregeln zwischen Straßen, Schienen und Wasser vereinfacht werden.
Das gewünschte Ergebnis: klare Prioritäten, kürzere Verfahren und mehr Planbarkeit – mit besonders spürbaren Tempoeffekten auf der Straße.
Eric Doyé
Associate
Leipzig
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