27.03.2026
Nach dem Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz (BTTG) am 27. März 2026 auch den Bundesrat passiert. Mit dem Regelwerk setzt die schwarz-rote Bundesregierung ein arbeitsrechtliches Kernanliegen ihres Koalitionsvertrags um.
Wesentlicher Inhalt des Bundestariftreuegesetze ist: Wer öffentliche Aufträge des Bundes erhalten will, muss seinen Mitarbeitern bestimmte Tarifstandards gewähren – auch wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist. Hierdurch sollen bestehende Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Unternehmen beseitigt, „Lohndumping“ verhindert und Anreize für mehr Tarifbindung geschaffen werden. Das Bundeskabinett hatte im letzten Jahr einen Regierungsentwurf zum Gesetz vorgelegt (BT-Drs. 21/1941). Ende Februar stimmte der Bundestag diesem mit kleineren Änderungen zu, nun hat es auch der Bundesrat abgesegnet, sodass es in Kraft treten kann.
Dr. Paul Gooren, LL.M. (Chicago)
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