18.07.2018

Das neue Brexit-Szenario

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18.07.2018

Das neue Brexit-Szenario

Am 6. Juli 2018 einigte sich die britische Regierung in Chequers auf einen neuen Standpunkt für die Brexit Verhandlungen. Im Fokus steht eine „free trade area for goods“. Ob sich das neue Szenario realisieren könnte– es lohnt sich ein erster Blick.

Rund zwei Jahre nach dem Brexit-Referendum und der vorerst sehr harten Linie der britischen Regierung lässt sich nun eine größere Kompromissbereitschaft erkennen. Auf politischer Ebene verursachte die weichere Linie unter Premierministerin May den Rücktritt der beiden größten Befürworter eines harten Brexits, David Davis und Boris Johnson. Doch auch darüber hinausgehend wird die neue Position für Unternehmer und alle am deutsch- britischen Handel Beteiligten einen neuen Ausgangspunkt bedeuten. Der neue Plan einer Freihandelszone bringt frischen Wind in die zuletzt festgefahren wirkenden Verhandlungen.

Das Weißbuch
Die kürzlich veröffentlichte Brexit-Position der britischen Regierung schlägt einen versöhnlicheren Ton an als bisher und zeigt erstmals annährend Kompromissbereitschaft. Der Vorschlag wurde nun der EU in einem Weißbuch vorgelegt.

Ein Hauptpfeiler des Vorschlages ist die Einrichtung einer „free trade area of goods“, eine Freihandelszone, die einen freien und reibungslosen Warenverkehr ermöglichen soll. Während sich das Vereinigte Königreich bezüglich des Warenverkehrs inklusive Agrarprodukten auch weiterhin an EU-Regelungen anpassen möchte, behält es sich jedoch das „ob“ und „wie“ der Umsetzung vor. Gleichwohl soll für den Warenverkehr mit der EU ein „gemeinsames Regelwerk“ gelten. Zudem sollen die geltenden Standards insbesondere bezüglich Umweltschutz, bei Arbeitsverhältnissen und im Verbraucherschutz zumindest nicht unter das momentan bestehende Niveau fallen.

Die vormals von britischer Seite als „rote Linie“ ausgemachte Rolle des EuGH bleibt weiterhin wichtiger Bestandteil der Verhandlungen. Das Königreich möchte auch in dem neuen Vorschlag nicht mehr dessen Jurisdiktion unterworfen sein, erklärt sich jedoch bereit, sich bei der Auslegung von gemeinsam geltenden Regelungen unter Umständen an den Entscheidungen des EuGH zu orientieren.

Das Vereinigte Königreich hält an der Aufhebung der Personenfreizügigkeit fest. Lediglich für Arbeitnehmer und Studenten sollen möglicherweise vereinfachte Regelungen gefunden werden. Zwar sichert die britische Regierung die Unterstützung beim "move of talented people" zu, hält sich jedoch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung bedeckt.

Die Dienstleistungsfreiheit betreffend möchte das Vereinigte Königreich künftig eine stärkere Kontrolle ausüben und den freien Marktzugang beschränken. Im Falle der für London besonders relevanten Finanzdienstleistungen gibt die Regierung an neue Regelungen finden zu wollen, das bisherige Level an Integration soll jedoch nicht weitergeführt werden.

In Zollfragen bezüglich Waren, die aus Drittstaaten importiert werden, schlägt das Vereinigte Königreich vor zu unterscheiden, ob die Waren für den europäischen oder den heimischen Markt bestimmt sind und entsprechend verschiedene Zölle zu erheben. Dieser Vorschlag wirft nicht nur Fragen der Praktikabilität, sondern auch der realistischen Umsetzung auf.

Einordung für Unternehmen
Auch wenn der britische Vorschlag von der bislang sehr harten Linie der britischen Regierung abweicht, ist noch völlig unklar, was sich aus den Verhandlungen mit der EU ergeben wird. Deutsche und europäische Politiker haben bereits angekündigt, den Vorschlag nun eingehend analysieren zu wollen. Es bestehen jedoch nach wie vor zahlreiche Unsicherheiten und Unstimmigkeiten. Erste Reaktionen aus den Reihen der EU sind insbesondere hinsichtlich der Rolle des EuGH kritisch. Man fürchtet um Rechtssicherheit, wenn die Auslegung von EU Regelungen im Vereinigten Königreich von nationalen britischen Gerichten abhinge, die der Auslegung des EuGH nicht verpflichtet sind, nicht einmal dann, wenn es um die Regelungen aus dem „gemeinsamen Regelwerk“ geht.

Selbst wenn es zu einer Einigung kommen sollte, die weitgehend dem Vorschlag der britischen Regierung entspricht, steht schon jetzt mit Sicherheit fest:

Das bisherige Integrationslevel am Binnenmarkt wird keinesfalls beibehalten werden. Auch wenn das Königreich großes Interesse daran zeigt, für den Warenverkehr einen „frictionless trade“, also einen reibungslosen Handel zu ermöglichen, so zeigen erste europäische Reaktionen, dass die EU nicht willens ist den Markt nach dem Belieben der britischen Regierung aufzuspalten.

Nicht außer Acht gelassen werden sollte auch, dass die britische Regierung um Theresa May selbst im Weißbuch ausdrücklich festhält, dass man sich weiterhin auch auf ein No-Deal Szenario vorbereitet. Unternehmen sollten sich daher eingehend auf alle Eventualitäten vorbereiten, insbesondere aber auf die möglichen Folgen eines harten Brexits.

 

  

York-Alexander von Massenbach
Rechtsanwalt
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Marisa E. Machacek
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
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