Kartellrechtsfrühstück 2018

Wenn das Kartellamt vor der Tür steht – Risiko Kartellverfahren

Bußgelder wegen Kartellrechtsverstößen erreichen bekanntlich existenzbedrohliche Höhen für Unternehmen, haben aber auch gravierende Konsequenzen für die Geschäftsführung. Von einem Bußgeldverfahren getroffen zu werden, lässt sich auch bei der besten Compliance nicht ausschließen. In unserem diesjährigen Kartellrechtsfrühstück wollen wir daher einen Überblick über die wesentlichen Etappen des Bußgeldverfahrens geben und aktuelle Entwicklungen einbeziehen: von der Einleitung des Verfahrens durch die Europäische Kommission oder das Bundeskartellamt über Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen bis zum Abschluss etwa durch Settlement mit der Behörde oder im Gerichtsverfahren.

Zu den Themen zählen:

  • Wen kann es treffen?
  • Ablauf von Durchsuchungen und Vernehmungen
  • Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen?


Standorte:

Düsseldorf
6. Juni 2018
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München
28. Juni 2018
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Stuttgart
3. Juli 2018
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Essen
4. September 2018
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Hannover
5. September 2018
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Hamburg
11. September 2018
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Frankfurt
31. Oktober 2018
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Köln
22. November 2018
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Berlin
4. Dezember 2018
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