01.06.2022

Novelle des Verpackungsrechts 2.0 – erweiterter Adressatenkreis und Neuerungen für B2C-Hersteller von Verpackungen

Background

Das am 3. Juli 2021 in Kraft getretene neue Verpackungsgesetz sah bereits zu Beginn diesen Jahres neue Pflichten für Hersteller von Verpackungen vor (wir berichteten).

Neben den neuen Pflichten im B2B-Bereich zum 1. Juli 2022 sieht das Verpackungsgesetz auch im B2C-Bereich Änderungen vor.

Ferner wird der Adressatenkreis der Verpflichteten nach dem Verpackungsgesetz erweitert. Besonders betroffen von den Änderungen sind kleinere Unternehmen, da diesen oftmals gar nicht bewusst sein wird, dass sie überhaupt Verpflichtete nach dem Verpackungsgesetz sind.

Eine Missachtung der Pflichten nach dem Verpackungsgesetz kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Author
Christoph Schnoor

Christoph Schnoor
Senior Associate
Hamburg
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