06.12.2022

Bauliche Anforderungen an Heime – nicht nur – in Niedersachsen

Autoren: Tatjana Giutronich, Daniel Schubmann und Robin Reichel

Background

Das durchschnittliche Baujahr der in Deutschland ca. 15.400 vorhandenen Pflegeheime geht in das Jahr 1991 zurück.1 Der zwischenzeitlich entstandene – teils massive – Sanierungsstau liegt dabei auf der Hand. Um diesen zu beseitigen und die Pflege auch durch die bauliche Beschaffenheit von Gesundheitsimmobilien attraktiver zu gestalten, regeln zahlreiche Bundesländer strenge bauliche Anforderungen für diese.

Zuletzt hat das Land Niedersachsen mit seiner zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen „Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen“ (die „Niedersächsische Heimmindestbauverordnung“) solche Regelungen erlassen.

Mit diesem Beitrag geben wir – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen Überblick über die neusten Regelungen und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht.


1 ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V., Studie zum Pflegemarkt 2030 (Pflegekapazitäten nachfragegerecht ausbauen), S. 14.

Author
Dr. Daniel Schubmann

Dr. Daniel Schubmann
Counsel
Hannover
daniel.schubmann@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 16810

Tatjana Giutronich, LL.M. (UNSW)

Tatjana Giutronich, LL.M. (UNSW)
Senior Associate
Hannover
tatjana.giutronich@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 11177