08.11.2023

Die EU-Entwaldungsverordnung – Neue Pflichten für Unternehmen zur Garantie entwaldungsfreier Lieferketten

Hintergrund und Kontext

In den letzten 30 Jahren kam es weltweit zu einem Waldverlust von mehr als 420 Mio. Hektar, eine Fläche, größer als die der Europäischen Union. Wälder sind Kohlenstoffspeicher, sie steuern Wasserkreisläufe und somit auch das Wetter. Der rapide Waldverlust trägt folglich erheblich zum Klimawandel bei. Zur Reduzierung dieser enormen Waldverluste und zur Verhinderung weiterer Abholzung des Regenwaldes ist die neue Verordnung (EU) 2023/1115 (nachfolgend: EU-Entwaldungsverordnung) am 29. Juni 2023 in Kraft getreten.

Wichtigstes Regelungsziel der Verordnung ist es, den Beitrag der Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren und damit zur Verringerung der weltweiten Entwaldung beizutragen. Zudem soll der Beitrag der Union zu Treibhausgasemissionen und zum weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt verringert werden.

Unter die Verordnung fallen Rohstoffe, die im besonderen Maße zur Entwaldung beitragen. Dies sind Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz. Darüber hinaus werden nach Anhang I der Verordnung bestimmte Erzeugnisse erfasst, die unter Verwendung der relevanten Rohstoffe hergestellt oder mit diesen gefüttert werden.

Die Übersicht der erfassten Rohstoffe soll regelmäßig durch die Kommission überprüft und erneuert werden, sodass zukünftig auch weitere relevante Rohstoffe identifiziert und aufgenommen werden könnten.

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Anja Wechsler

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Dennis Gerdes

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