Wir laden Sie herzlich ein zur Luther Vortragsreihe zu den Auswirkungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Datenverarbeitung in Unternehmen.

Nach zähem Ringen steht seit Januar dieses Jahres nun endlich der quasi-finale Entwurf der europäischen Datenschutzgrundverordnung, der im April / Mai 2016 in Kraft treten wird. Ab 2018 müssen deren unmittelbar geltende Regelungen in allen Mitgliedstaaten der EU in der Praxis befolgt werden. Die Verordnung bringt zahlreiche Neuheiten im Bereich des Datenschutzrechts: So werden neue Betroffenenrechte normiert wie etwa das "Recht auf Datenmigration", die Spielregeln für Datenverarbeitungen durch Unternehmen ändern sich und der Einfluss der Aufsichtsbehörden steigt, die nunmehr u.a. am weltweiten Unternehmensumsatz orientierte Bußgelder verhängen können. Zudem rückt das insbesondere seit dem Safe-Harbor Urteil des EuGH im Oktober 2015 viel diskutierte Thema des internationalen Datentransfers immer mehr in den Fokus. Unternehmen tun daher gut daran, sich bereits jetzt auf die neuen Regelungen und ihren Umsetzungsbedarf einzustellen.

Die Veranstaltungsreihe soll die wesentlichen Änderungen durch die Verordnung überblicksartig zusammenfassen, Hintergründe erläutern und praktische Tipps im Umgang mit Daten im internationalen Umfeld geben, um den Zuhörern zu ermöglichen, den Handlungsbedarf im eigenen Unternehmen zu evaluieren. Hierbei soll im Zusammenhang mit den Rechtsfragen zum internationalen Datentransfer insbesondere auch auf die Frage eingegangen werde, ob die neue deutsche Microsoft-Cloud eine zulässige Handlungsoption für Unternehmen darstellen kann, die Datenverarbeitungen auslagern wollen.

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