08.04.2022

Lieferengpässe und Mengenreduzierung: Kartellrechtliche Pflicht zur anteiligen Belieferung von Abnehmern auch ohne marktbeherrschende Stellung möglich

Background

Die derzeitigen Liefer- und Versorgungsschwierigkeiten sowie die geopolitischen Umbrüche führen in vielen Bereichen zu Engpässen bei der Versorgung mit Waren aller Art. Nach einer aktuellen Umfrage des DIHK rechnen rund 60 % der Unternehmen mit zusätzlichen Störungen in der Lieferkette und Logistik als Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine – und schon vorher waren die Probleme offenkundig. Das führt für viele Unternehmen zu einer neuartigen Frage, die sich in der globalisierten Welt lange Zeit nicht (mehr) gestellt hat: Welche meiner (Bestands-)Kunden soll, darf oder muss ich in welchem Umfang beliefern, wenn meine Lieferfähigkeit begrenzt ist? Und umgekehrt: Darf mein Lieferant die mit mir konkurrierenden Abnehmer bevorzugt mit Waren versorgen?

Author
Dr. Guido Jansen

Dr. Guido Jansen
Partner
Düsseldorf
guido.jansen@luther-lawfirm.com
+49 211 5660 24844

Franz-Rudolf Groß, LL.M. (London)

Franz-Rudolf Groß, LL.M. (London)
Counsel
Düsseldorf
franz-rudolf.gross@luther-lawfirm.com
+49 211 5660 18722