12.01.2023

OLG Köln: Keine Inanspruchnahme des Lizenzgebers bei irreführender Werbung mit lizenzierten Testsiegeln

1. Zusammenfassung

Lizenziert ein Unternehmen im Auftrag eines Testanbieters die Nutzung markenrechtlich geschützter Logos, besteht zwischen dem Unternehmen als Lizenzgeber und den Wettbewerbern der Lizenznehmer ein mittelbares Wettbewerbsverhältnis.

Ansprüche gegen den Lizenzgeber wegen irreführender Werbung mit Testergebnissen durch einen Lizenznehmer sind daraus aber nur schwer abzuleiten. Insbesondere kann von dem Lizenzgeber regelmäßig nicht verlangt werden, eine Lizenz zu kündigen – auch nachdem er auf einen Wettbewerbsverstoß hingewiesen wurde.

Author
Tobias Schneider

Tobias Schneider
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Köln
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