24.01.2024

Neues chinesisches Gesellschaftsgesetz ab 1. Juli 2024 in Kraft

I. Wesentliche Änderungen des neuen Gesellschaftsgesetzes

Seit dem erstmaligen Inkrafttreten im Jahr 1993 hat das chinesische Gesellschaftsgesetz vielfältige Änderungen erfahren. Die letzte umfassende Reform erfolgte im Jahr 2005, gefolgt von einzelnen Änderungen in den Jahren 2013 und 2018. Die Änderungen von 2013 hoben die Mindestkapitalanforderungen auf und vereinfachten die Unternehmensregistrierung. Die jüngste Überarbeitung wurde am 24. Dezember 2021 angestoßen und zwei Jahre später, kurz vor Jahreswechsel am 29. Dezember 2023, wurde nun das überarbeitete Gesellschaftsgesetz vom Nationalen Volkskongress genehmigt, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird. Rund ein Viertel des aktuellen Gesetzestextes wurde im Zuge der jüngsten Reform überarbeitet. Welche Änderungen sich für die von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform Limited Liability Companies (im Folgenden „LLCs“, vergleichbar mit der deutschen GmbH) ergeben und welche Auswirkungen die Reform auf Unternehmen und Investoren hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Author
Dr. SHEN Yuan / 沈媛 博士 LL.M. (CUPL/Köln)

Dr. SHEN Yuan / 沈媛 博士 LL.M. (CUPL/Köln)
Counsel
Köln
yuan.shen@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25075

Dr. Madeleine Martinek, LL.M., LL.M. oec. (Nanjing)

Dr. Madeleine Martinek, LL.M., LL.M. oec. (Nanjing)
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madeleine.martinek@luther-lawfirm.com
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