19.12.2023

Einheitliche Regelungen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz: Die KI-Verordnung kommt!

Innovationsförderer oder -bremse? Nach der politischen Einigung am 8. Dezember über den voraussichtlichen Inhalt des sog. Artificial Intelligence Act (AIA) der EU stellt sich so mancher diese Frage. In Teilen ist die Rede von einer Startrampe für Start-ups. Andere sprechen von einer Gefahr für die Demokratie oder einem Hemmschuh des Fortschritts. Wirklich glücklich ist niemand außer den politischen Entscheidungsträgern.

Was ist passiert?

Nachdem der Europäische Rat im Dezember 2022 und das Europäische Parlament im Juni 2023 ihre finalen Positionen zum Entwurf des AIA veröffentlicht hatten, traten Rat, Parlament und Kommission in Verhandlungen über einen abschließenden Gesetzesvorschlag ein, sog. Trilog. In der Nacht auf den 9. Dezember einigten sich die gesetzgebenden Organe der EU nach einer 38 Stunden andauernden Verhandlung über die Inhalte des AIA. Damit verabschiedet die EU den ersten umfassenden Rechtsakt zur Regulierung von KI. Unklar ist, ob die politische Einigung auch den selbstgesteckten Zielen der EU entspricht: Innovationsförderung und Regulierung von Risiken. Die einen befürchten, dass der Mensch in der EU nun künftig mit einem digitalen Nummernschild herumläuft, überall erkannt und erfasst wird. Andere fürchten, dass Unternehmen und Entwickler bei der Einführung innovativer KI-Systeme ein weiterer Knüppel zwischen die Beine geworfen wird, indem eine übermäßige Regulierung(-swut) zu hohe Vorgaben an die Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen stellt. Aussagen einzelner politischer Vertreter deuten zumindest auf strengere Regulierung hin. So äußerte Věra Jourová (Vizepräsidentin für Werte und Transparenz) etwa: „KI ist bereits ein echter Wandel, und wir, die Europäer, müssen eine rechtliche Möglichkeit haben, uns vor den schädlichsten Auswirkungen der KI zu schützen.

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Dr. Kuuya Josef Chibanguza, LL.B.

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