19.02.2024

Einleitung / Neue Batteriekategorien / Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit / Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit

Einleitung und Hintergrund

Die Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien (BattVO) ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Als Verordnung gilt die BattVO nach weiteren sechs Monaten nun unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU und bedarf keiner nationalen Umsetzung.

Während die EU-Batterierichtlinie (Batt-RL) vor allem die Verwertungsphase von Batterien regelte, stellt die BattVO die Themen Nachhaltigkeit, Kreislauforientierung, Leistungsstärke und Sicherheit von Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus in den Vordergrund. Gleichzeitig steht der Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen im Vordergrund. Deshalb zielt die BattVO darauf ab, die schädlichen Auswirkungen bei der Produktion und Verwendung von Batterien zu minimieren. Aus diesem Grund werden in der BattVO für jeden Abschnitt der Batteriewertschöpfungskette – von der Herstellung bis zur Verwertung spezielle Anforderungen festgelegt. Dabei gilt die BattVO für alle Batterien und Elektrogeräte, in denen Batterien verbaut werden.

Das nationale Batteriegesetz (BattG) wird durch die BattVO aber nicht überflüssig, sondern lediglich an die neuen Anforderungen angepasst. Das BMUV arbeitet derzeit an eine entsprechende Überarbeitung des BattG und des ElektroG. Somit kann davon ausgegangen werden, ass die Registrierungs- und Mitteilungspflichten bei der stiftung ear für Hersteller von Batterien bestehen bleiben.

Author
Christoph Schnoor

Christoph Schnoor
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Hamburg
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