17.07.2023

Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens am BGH – Effiziente Bewältigung von Klagewellen?

Ausgangslage

Massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter Ansprüche (z. B. im Rahmen der sogenannten Dieselverfahren oder aufgrund unzulässiger Klauseln in Bank- oder Versicherungsverträgen) stellen die deutschen Zivilgerichte vor große Herausforderungen. Klagewellen können durch die Instanzgerichte meist erst dann zügig und effizient bewältigt werden, wenn die entscheidungserheblichen Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt sind. Höchstrichterliche Entscheidungen lassen bisweilen jedoch lange auf sich warten. Hinzu kommt, dass der Weg zum Aufstellen von Leitlinien durch den Bundesgerichtshof (BGH) oftmals von den Parteien durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder anderweitige Erledigung (z. B. durch Vergleich) versperrt wird.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) setzt sich mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens zum Ziel, Masseverfahren zukünftig effizienter und schneller zu bewältigen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen höchstrichterliche Entscheidungen zu Rechtsfragen, die für eine Vielzahl einzelner Rechtsstreitigkeiten erheblich sind, frühzeitig durch ein Leitentscheidungsverfahren beim BGH herbeigeführt werden. Insbesondere die Rücknahme oder anderweitige Erledigung von Revisionen soll einer höchstrichterlichen Klärung künftig nicht mehr entgegenstehen.