24.10.2018

Brexit-Verhandlungen vertagt – Wie es jetzt weitergeht

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24.10.2018

Brexit-Verhandlungen vertagt – Wie es jetzt weitergeht

Obwohl das Vereinigte Königreich bereits in gut fünf Monaten aus der EU austritt, konnten sich die Beteiligten auf dem Oktobergipfel in Brüssel erneut nicht auf einen Austrittsvertrag einigen. Mittlerweile bereitet sich auch die deutsche Bundesregierung auf einen ungeordneten Ausstieg vor. Vor diesem Hintergrund besteht Anlass, sich mit dem aktuellen Stand der Verhandlungen auseinanderzusetzen. Zudem sollten gerade international tätige Unternehmen dringend Vorkehrungen für den Fall treffen, dass keine Einigung mehr zustande kommt.


Die Verhandlungen scheitern bislang vor allem an der Frage, wie eine harte Grenze zwischen Nordirland und dem restlichen Teil Irlands verhindert werden kann, damit der Konflikt in der ehemaligen Bürgerkriegsregion nicht wieder aufflammt. Einigkeit besteht für den Fall eines geordneten Brexits nunmehr im Wesentlichen darüber, dass es eine Übergangsphase geben soll, in der das gesamte Vereinigte Königreich in der Zollunion, großen Teilen des Binnenmarkts und dem EU-Steuersystem bliebt. Innerhalb dieser Übergangsphase, die zumindest bis Ende 2020 dauern soll, werden die für die künftige Zusammenarbeit notwendigen Verträge geschlossen.
 

„Backstop“ weiterhin umstritten

Mit Blick auf Nordirland verlangt die EU einen sog. „Backstop“, der sicherstellt, dass Nordirland bis zu einer Verhandlungslösung unbegrenzt, notfalls auch über 2020 hinaus, in der Zollunion bleibt. Viele Torries und die nordirische DUP lehnen einen solchen „Backstop“ hingegen kategorisch ab oder wollen ihn zumindest befristen. Sie fürchten, dass das Vereinigte Königreich auf diese Weise dauerhaft an die EU gebunden wird. Zudem ist für sie nicht akzeptabel, dass der „Backstop“ für Nordirland gelten soll. Denn dies würde zu Zollkontrollen in der Irischen See führen, durch die sie die Einheit des Vereinigten Königreichs gefährdet sehen.

Um das Eingreifen des umstrittenen „Backstops“ von vornherein zu verhindern, wird seit dem Oktobergipfel eine Verlängerung der Übergangsphase für den Fall erwogen, dass es bis Ende 2020 keine Einigung in der Nordirland-Frage gibt. Dies lehnen viele Brexit-Befürworter jedoch ebenfalls ab. Denn eine Verlängerung der Übergangsphase bis Ende 2021 würde bedeuten, dass das Vereinigte Königreich fast drei Jahre nach dem Austrittstermin im März 2019 und mehr als fünf Jahre nach dem Brexit-Votum immer noch der EU-Gesetzgebung unterliegt und zudem weiter in den EU-Haushalt einzahlen müsste.
 

Die nächsten Schritte

Der ursprünglich für November geplante Abschluss des Austrittsvertrags ist auf Dezember verschoben. Sollte auch im Dezember keine Einigung zustande kommen, wird es eng für einen Deal: Nach dem britischen European Union (Withdrawal) Act muss Theresa May spätestens bis zum 21. Januar 2018 entscheiden, ob aus ihrer Sicht eine Einigung zustande kommt. Die Regierung stellt dann kurzfristig einen Aktionsplan auf, der vorsehen kann, dem Vertrag zuzustimmen, die EU ohne einen Deal zu verlassen, eine Verlängerung für den Austritt zu beantragen, ein neues Referendum durchzuführen oder die Verhandlungen fortzusetzen. Über den Plan entscheidet schließlich das Parlament, das diesen entweder annehmen oder ein Misstrauensvotum gegen die Regierung beantragen kann.

Zwar mehren sich nicht nur in der Politik, sondern auch unter den britischen Bürgern Stimmen, die ein zweites Referendum über den Brexit-Deal fordern. Dies stellt sich aufgrund der zeitlichen Nähe des Austritts und der politischen Mehrheitsverhältnisse jedoch als unwahrscheinlich dar.


Folgen für Unternehmen

Nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen erscheint es nicht nur zweifelhaft, ob zwischen Premierministerin May und der EU eine Einigung zustande kommt, sondern auch, ob eine solche die Zustimmung der übrigen Kabinettsmitglieder und des britischen Parlaments finden würde.

Trotz dieser Unsicherheiten hat eine umfangreiche Luther-Umfrage, die Anfang Oktober veröffentlicht wurde, gezeigt, dass gerade der deutsche Mittelstand kaum auf den Brexit vorbereitet ist. Sollte ein Austrittsvertrag nicht zeitnah zustande kommen, käme es schon im März 2019 zu einem ungeordneten Brexit ohne Übergangsfrist. Dieser Umstand ist vielen Unternehmen nicht bewusst. Selbst wenn noch eine Einigung gefunden wird, ändert dies nichts daran, dass das Vereinigte Königreich spätestens Ende 2021 aus der Zollunion und dem Binnenmarkt ausscheidet. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sich Unternehmen ohnehin auf die Folgen des Brexits einstellen. Um gerade die drohenden wirtschaftliche Risiken im Falle eines ungeordneten Brexits zu verhindern, empfiehlt es sich, spätestens jetzt die notwendige individuelle Risikoanalyse für das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus EU durchzuführen.

Weiterlesen: Die Luther Brexit-Umfrage finden Sie hier: https://indd.adobe.com/view/9220abcd-0a37-40c7-b1b2-4b68e67e58e4

 

 

York-Alexander von Massenbach
Rechtsanwalt
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Ramona Ader
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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