24.06.2022

Einwilligung nach TTDSG auf Webseiten

I. Überblick

Das TTDSG bündelt die wesentlichen Datenschutzvorschriften für Telekommunikations- und Telemediendienste einschließlich Nutzertracking. Das TTDSG richtet sich an Diensteanbieter. Dabei erfasst es in einem technologieneutralen Ansatz alle Techniken und Verfahren aus dem Bereich des Speicherns und Auslesens von Informationen (z. B. „Hidden Identifiers“, „Cookies“, „Browser Fingerprinting“ und „Spyware“). Ausreichend ist es, das die Technologie die informationelle Integrität des Endgeräts berührt, wobei es sowohl für Daten mit als auch ohne Personenbezug gilt.