22.06.2022

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Rücknahmekonzept für Hersteller von B2B-Geräten – Unternehmen müssen bis zum 30. Juni 2022 handeln

Background

Am 1. Januar 2022 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG 3) in Kraft getreten. Ziel dieser Novellierung ist die weitere Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (die sogenannte WEEE-Richtlinie). Mit dem neuen ElektroG sind auch die Pflichten für Hersteller von B2B-Elektrogeräten erheblich erweitert worden. Eine wesentliche Neuerung ist die Hinterlegung eines Rücknahmekonzepts für Hersteller von B2B-Elektrogeräten im portal ear. Bis zum 30. Juni 2022 müssen schon registrierte Hersteller von B2B-Elektrogeräten ein Rücknahmekonzept hinterlegen; andernfalls droht der Widerruf der Registrierung und damit faktisch ein Inverkehrbringungsverbot für die Elektrogeräte.  

Author
Christoph Schnoor

Christoph Schnoor
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Hamburg
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