15.12.2021 // online // Lecture

Webinar zum CO2-Preis nach BEHG Kompensationen und Erleichterungen für Härtefälle und Carbon-Leakage-Branchen

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Das erste Jahr des nationalen Emissionshandels nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) neigt sich seinem Ende zu. Dies und die bereits festgelegte Erhöhung des CO2-Preises Anfang 2022 sowie politisch zu erwartende Mehrbelastungen sind ein guter Anlass, die gesetzlichen vorgesehenen Entlastungsoptionen in den Blick zu nehmen: Für bestimmte Sektoren können Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantragt werden. Härtefälle sollen auf der Basis einer aktuell anstehenden Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) ebenso in den Genuss eines Ausgleichs kommen. 
Anträge auf Gewährung der finanziellen Kompensationen sind fristgebunden - sie können erstmals bis zum 30. Juni 2022 (Carbon Leakage) bzw. bis zum 31. Juli 2022 (Härtefälle) gestellt werden. Bis Ende April 2022 können sich Zusammenschlüsse von Unternehmen und Branchenverbände zudem im Wege eines Antrags um eine nachträgliche Anerkennung weiterer Sektoren und Teilsektoren als beihilfeberechtigt nach BECV bemühen. 
Die vorgeschriebenen Antragsverfahren sind aufwendig und werfen eine Reihe rechtlicher Fragen etwa zu den zu erbringenden Gegenleistungen auf. Umfangreiche Nachweiserfordernisse werden kaum ohne Einbindung von Wirtschaftsprüfern zu erfüllen sein. 

Im Übrigen möchten wir an dieser Stelle gerne noch auf den vor kurzem erschienenen Kommentar zum #BEHG, herausgegeben von Gernot-Rüdiger Engel und mit Beiträgen von Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham), Stefan Kobes, Dr. Mathias Mailänder und Christoph Schnoor, aufmerksam machen, der die vielseitigen, mit dem neuen Regelungsregime verbundenen Unsicherheiten leicht verständlich adressiert. Erwerben können Sie diesen unter Engel Hrsg.) | Brennstoffemissionshandelsgesetz: BEHG | 1. Auflage | 2021 | beck-shop.de.

Gerne möchten wir Ihnen hierzu am 15. Dezember 2021 um 9.30 Uhr im Rahmen eines 90-minütigen Webinars einen Überblick geben. Beigefügt finden Sie die Einladung und das Anmeldeformular. Bitte senden Sie uns Ihre ausgefüllte Anmeldung  bis zum 14. Dezember 2021 an contact@luther-lawfirm.com zu.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch!


Ihre

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH                 

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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