15.02.2024

Was bedeutet das Verwendungsverbot von PFOA-haltigem Löschschaummittel für eine bestehende Sprinkleranlage? Und welche Haftungsfragen ergeben sich daraus?

Background

Schaummittel enthalten häufig Fluortenside oder PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen). PFAS sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, zu deren bekanntesten Vertretern PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroctansäure) gehören. Diese Stoffe werden sukzessive auf dem Gebiet der europäischen Union verboten.

Warum ist das so? Der Grund für das Verbot liegt an den gravierenden Umweltschäden, die von PFAS ausgehen. Denn PFAS sind weder wasserlöslich, noch sind sie biologisch abbaubar. In der Folge reichern sich die toxischen Stoffe in der Umwelt, aber auch im menschlichen Organismus an und werden dort u.a. verdächtigt krebserregend zu wirken.

Der Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschmitteln kann nicht nur eine erhebliche Gefahr für den Menschen und seine Umwelt darstellen, sondern auch massive wirtschaftliche Schäden sowie Haftungsfragen für die Verwender nach sich ziehen.

Eindrückliches Beispiel ist der Flughafen Düsseldorf. Dieser gilt nach mehreren Großbränden als „PFAS-Hotspot“. Boden und Grundwasser wurden durch den Einsatz von PFAS-haltigem Löschschaum großräumig kontaminiert. Auch in Baden-Württemberg führte der Einsatz von PFOS-haltigem Löschschaum zu einem derart massiven Grundwasserschaden, dass ein ganzes Wasserwerk stillgelegt werden musste.

Eine flächendeckende Dekontaminierung würde in derart gelagerten Fällen immense Kosten verursachen. Wer Löschschaummittel, die unter ein Verwendungsverbot fallen, gleichwohl weiterhin einsetzt, muss befürchten, für entsprechende Boden- und Grundwasserschäden haftbar gemacht zu werden. 

Author
Tatjana Giutronich, LL.M. (UNSW)

Tatjana Giutronich, LL.M. (UNSW)
Senior Associate
Hannover
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