19.11.2021

Novelle des Verpackungsrechts – Erweiterte Pflichten für Unternehmen

Background

Am 3. Juli 2021 trat das novellierte Verpackungsgesetz in Kraft. Eine Anpassung des Gesetzes war wegen der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/914) und der novellierten, europäischen Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/851) zu Änderung der Richtlinie 2008/98/EG notwendig. Der Gesetzgeber nahm die Notwendigkeit der Anpassung an das europäische Recht zum Anlass, weitere Änderungen am Verpackungsgesetz vorzunehmen.

Das Verpackungsgesetz richtet sich vornehmlich an Hersteller und Inverkehrbringer verpackter Waren. Die Novelle enthält insbesondere zahlreiche Änderungen und eine Ausweitung der Pflichten, sodass gerade Unternehmen sich mit der Gesetzesänderung beschäftigten sollten. Andernfalls droht bei einem Pflichtenverstoß ein hohes Bußgeld.

Author
Christoph Schnoor

Christoph Schnoor
Senior Associate
Hamburg
christoph.schnoor@luther-lawfirm.com
+49 40 18067 24940