11.03.2019

DIS40 Rhein/Ruhr erstmalig zu Gast bei Luther in Köln

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11.03.2019

DIS40 Rhein/Ruhr erstmalig zu Gast bei Luther in Köln

Am 26. Februar 2019 war die Regionalgruppe Rhein/Ruhr der DIS40 das erste Mal bei Luther in Köln zu Gast. Inhaltlich ging es um das Thema „Schiedsrechtliche Debatten – Aktuelle Akzeptanz der Schiedsgerichtsbarkeit“.


 

Neue DIS40 Rhein/Ruhr Regionalkoordinatoren

Es war eine besondere Veranstaltung, auf der die bisherige Regionalkoordinatorin Catrice Gayer (Herbert Smith Freehills, Düsseldorf) verabschiedet wurde. Benjamin Lissner (CMS Hasche Sigle, Köln), einer der aktuellen Bundeskoordinatoren der DIS40, dankte Catrice für ihr Engagement in den letzten drei Jahren und übergab das Amt an Franziska Gräfin Grote (Orrick Herrington & Sutcliffe, Düsseldorf) und Andreas Heinrich (Flick Gocke Schaumburg, Bonn). Damit werden in der DIS40 jetzt alle Regionalgruppen, mit Ausnahme von Zürich, durch eine Frau und einen Mann zusammen geleitet.
 

Aktuelle Schiedsrechtsthemen

In drei Kleingruppen wurden in zwei Runden jeweils folgende Themen diskutiert:

  • Die Auswirkungen der Achmea-Entscheidung auf die öffentliche Akzeptanz der Schiedsgerichtsbarkeit
  • Neue Regelungen zu Transparenz: Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit?
  • Prague Rules: Steigerung der Effizienz der Schiedsgerichtsbarkeit?

 

Auswirkungen der Achmea-Entscheidung

Die beiden Diskussionsrunden zur Achmea-Entscheidung des EuGH zur Unvereinbarkeit von Intra-EU BITs mit EU Recht waren sich darüber einig, dass es sich aufgrund der bisherigen Entwicklungen hinsichtlich der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und der Initiativen auf europäischer Ebene in Bezug auf CETA und MIC, um eine politisch motivierte Entscheidung handelt. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum der EuGH nicht die Möglichkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens für Schiedsgerichte in Erwägung gezogen hat, obwohl der Generalanwalt dies befürwortet hatte. Damit wäre jedenfalls teilweise den Bedenken des EuGH entgegen gekommen worden. Der Großteil der Diskussionsteilnehmer war skeptisch, ob sich Investoren mit der Alternative einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor staatlichen Gerichten zufrieden geben werden. Allerdings wurde auch eingesehen, dass im Sinne eines vereinten Europas die Anerkennung eines gleichen Standards für die Zukunft notwendig sein dürfte. In Hinblick eine Ausstrahlungswirkung auf die Handelsschiedsgerichtsbarkeit sahen die meisten DIS40 Mitglieder kein Risiko, obwohl die kurze Auseinandersetzung des EuGHs mit dieser Frage wenig überzeugend scheint.
 

Neue Regelungen zu Transparenz

Deutlich kontroverser wurde die Entwicklung der Transparenz von Schiedsverfahren im Hinblick auf die neuen Regelungen in der 2018 DIS-Schiedsordnung diskutiert. Die Mehrheit der Anwesenden war insgesamt mit den von der DIS neu geschaffenen Regelungen zur besseren Transparenz des Verfahrens für die jeweiligen Nutzer einverstanden. Einige Teilnehmer waren jedoch durchaus der Ansicht, dass es der Rechtsfortbildung dienlich wäre, zumindest die Schiedssprüche in anonymisierter Form zu veröffentlichen. Dagegen wurde vorgebracht, dass es nicht Aufgabe des Schiedsgerichts sei, Rechtsfortbildung zu betreiben. Insoweit hätten staatliche Gerichte und Schiedsgerichte verschiedene Aufgaben. Bei einer stärkeren, öffentlichen Beteiligung bzw. Veröffentlichung von Schiedssprüchen wurde die Gefahr gesehen, dass die Vertraulichkeit von Schiedsverfahren unterwandert würde, was die Schiedsgerichtsbarkeit unattraktiver machen könnte. Dies sahen die Diskussionsteilnehmer als bisher eines der Hauptargumente für die Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Bei der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit wurde eine erhöhte Transparenz dagegen als weniger kritisch erachtet.
 

Prague Rules: Steigerung der Effizienz der Schiedsgerichtsbarkeit?

Auch der Entwurf der Prague Rules wurde von den Teilnehmern sehr intensiv diskutiert. Sie waren der Auffassung, dass einige Regelungen schlichtweg die Praxis in nationalen bzw. anationalen Schiedsverfahren (z.B. deutsche gegen schweizerische Partei) wiederspiegeln würden. Daher wäre Normierung dieser Vorschriften nicht notwendig. Andere Regelungen haben die Teilnehmer als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, so beispielsweise das Recht eines Schiedsgerichts auf Rechtsfragen hinzuweisen, die keine der Parteien von sich aus adressiert hat. So würde sichergestellt, dass nicht die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Schiedsgerichten in Frage gestellt werden kann, wenn ein Schiedsgericht einen solchen Hinweis erteilt. Allerdings stellen die Prague Rules einen Kompromiss zwischen verschiedenen Rechtstraditionen dar, weshalb sie an einigen Punkten hinter dem von den Teilnehmern als wünschenswerten empfundenen Maß zurückbleiben. Andere Regelungen wurden sehr kritisch gesehen, wie etwa die Möglichkeit, dass ein Mediator auch als Schiedsrichter agieren kann, sofern die Parteien nach erfolgloser Durchführung eines Mediationsverfahrens dieser Vorgehensweise zustimmen. Die Teilnehmer gehen davon aus, dass diese Regelungen in der Praxis – mangels Zustimmung beider Parteien – leer laufen wird.

Die Veranstaltung war sehr gut besucht. Es waren Vertreter aus fast allen Kanzleien anwesend, die sich in der Region mit Schiedsrecht beschäftigen. Auch eine große Delegation der DIS und ein Syndikus haben es sich nicht nehmen lassen, der Einladung von Luther zu folgen. Die Diskussionsrunden waren sehr lebhaft und wurden aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Hintergründe der DIS40-Mitglieder sehr vielschichtig geführt. Für Franziska und Andreas war es eine sehr gelungene Auftaktveranstaltung für ihre dreijährige Amtszeit, in der sie unter anderem den Schwerpunkt auf abwechslungsreiche Veranstaltungen in den unterschiedlichen Städten der Region setzen wollen. Wir freuen uns darauf!

 

 

Dr. Katharina Heine
Rechtsanwältin
Associate
katharina.heine@luther-lawfirm.com
Telefon +49 221 9937 14070