06.05.2024
Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts durch den Deutschen Bundestag, das am 26. Juni 2024 in Kraft treten wird, erlebt Deutschland eine Wende in seiner Politik bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft. Bisher mussten Deutsche, die eine Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annahmen, regelmäßig ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben, es sei denn, sie erhielten eine spezielle Genehmigung zur Beibehaltung ihrer deutschen Staatsbürgerschaft. Dies ändert sich nun grundlegend.
Nach der Gesetzesänderung dürfen Personen, die nach dem Stichtag Ende Juni eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ihre deutsche Staatsbürgerschaft automatisch beibehalten, ohne dass eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich ist. Diese Regelung verfolgt das Ziel, das Leben und Arbeiten über Ländergrenzen hinweg zu erleichtern sowie den interkulturellen Austausch zu fördern.
Die Neuerung stellt insbesondere für interkulturelle Familien und im Ausland lebende Deutsche eine bedeutende Erleichterung dar. Dieser legislative Schritt sendet ein Signal an deutsche Gemeinschaften weltweit, erkennt die Realitäten eines global vernetzten Lebens an und ermöglicht es Bürgern, ohne Sorge um den Verlust ihrer staatsbürgerlichen Rechte in
anderen Ländern zu leben. Dadurch soll die Bindung zur Heimat gestärkt werden und die Integration in neue Umgebungen erleichtert werden. Gleichwohl ist anzumerken, dass die Mehrstaatlichkeit auf beiden Seiten akzeptiert sein muss, d. h. auch der aufnehmende Staat muss die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft erlauben.
Dr. Lisa-Marie Ross, LL.M. (NUS)