Im April 2024 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ambulante ärztliche Leistungen durch Krankenhäuser der Gebührenordnung für Ärzte (GÖA) unterliegen und…
Bundesgerichtshof, 3. Senat: Ambulante ärztliche Leistungen durch Krankenhäuser unterliegen auch der GOÄ-Bindung; die Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist…