20.04.2020
Die von den Regierungschefs von Bund und Ländern am 15. April 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Lockerung des Corona-Shutdowns werfen wegen ihrer teils strikten Grenzziehungen und der unterschiedlichen Umsetzung auf Länderebene eine Reihe von Fragen auf:
· Sind weitergehende Möglichkeiten der Geschäfts- und Betriebsöffnung gegeben?
· Wann ist ein Unternehmen systemrelevant?
· Bestehen Entschädigungs- und Staatshaftungsansprüche?
Erste Anhaltspunkte sowie weitere Informationen für die Beantwortung der vorstehenden Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
Partner
Düsseldorf
stefan.altenschmidt@luther-lawfirm.com
+49 211 5660 18737
Dr. Gernot-Rüdiger Engel
Partner
Hamburg
gernot.engel@luther-lawfirm.com
+49 40 18067 16639
Dr. Benjamin Hub
Partner
Hamburg
benjamin.hub@luther-lawfirm.com
+49 40 18067 12182