„Manchmal ergibt sich aus einer Station der zukünftige Arbeitgeber.“ — Interview mit Daniel Greger, Associate für Arbeitsrecht

Daniel Greger war im letzten Jahr als Referendar für Arbeitsrecht in der Anwaltsstation bei Luther tätig. Am Hamburger Standort hat er das Team um Dr. Volker Schneider unterstützt und wurde nun selbst als Rechtsanwalt ins Team übernommen. Im Interview spricht er über seine Einblicke als Referendar bei Luther, seine Leidenschaft fürs Arbeitsrecht und was das alles für seinen Berufseinstieg bedeutet hat.

Sie waren Referendar bei Luther. Welche Möglichkeiten bot Ihnen die Kanzlei, weshalb Sie Ihre Station hier absolvierten? 

Mein Ziel für die Station in der Rechtsanwaltschaft bestand darin, im Allgemeinen den Anwaltsberuf kennenzulernen und im Besonderen einen Einblick in die arbeitsrechtliche Praxis zu erhalten. Die Tätigkeit in einer Großkanzlei reizte mich besonders, da ich davon ausging, dass ich dort auf die erforderliche Praxiserfahrung mit viel Abwechslung und eine Beratung auf höchstem Niveau treffen würde. Mit dieser Erwartung sollte ich während meiner Station bei Luther in Hamburg im Arbeitsrecht nicht enttäuscht werden.

Das lag zum einen daran, dass ich sehr abwechslungsreiche Mandate und Verfahren begleiten durfte, welche die Bandbreite an verschiedenen Bedürfnissen juristischer Beratung aufzeigten. Zu den Mandanten gehörten Konzerne, mittelständische Unternehmen und vereinzelt auch Privatpersonen, auf deren unterschiedliche Gegebenheiten es Rücksicht zu nehmen galt. Auch inhaltlich waren die Verfahren abwechslungsreich, gewissermaßen war von A bis Z alles dabei: Von der Anwendbarkeit deutschen Rechts eines nach Deutschland entsendeten Arbeitnehmers, über Bestandsschutzstreitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis bis hin zur Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für den Bestand des Anstellungsverhältnisses eines Fremdgeschäftsführers.

Darüber hinaus durfte ich in einem hochspezialisierten Team tätig werden, in welchem komplexe und teils auch von der Rechtsprechung noch unbeantwortete Fragen gelöst wurden. Neben all den juristischen Einblicken konnte ich dabei vor allem den Umgang mit dem vom Mandanten geschilderten Sachverhalten und eine präzise Argumentation weiterentwickeln.

Woher wussten Sie, welcher Rechtsbereich für Sie der richtige ist? Haben Sie andere Bereiche ebenfalls ausprobiert, bevor Sie sich für Arbeitsrecht entschieden haben?

Ich habe bereits frühzeitig auf das Arbeitsrecht gesetzt und hatte das Arbeitsrecht bereits für das Schwerpunktstudium ausgewählt. Dies vor allem wegen der gesellschaftlichen Bedeutung des Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht betrifft rund 40 Millionen Menschen in Deutschland unmittelbar. Es spielt für den Großteil der Bevölkerung eine wesentliche Rolle, wie sich der Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses gestaltet, da sie einen Großteil in der Woche mit der Erbringung der Arbeitsleistung verbringen, ganz gleich ob in der Rolle des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.

Während des Referendariats wollte ich meine materiell-rechtlichen und prozessualen Kenntnisse weiter schärfen. Dies lag vor allem in dem Umstand begründet, dass während des Referendariats meine Passion für das Prozessrecht und die Prozessführung geweckt wurde. Dem wird das Arbeitsrecht in besonderer Weise gerecht, da häufig gerichtliche Streitigkeiten auftreten. Da ich mir sicher war, dass ich später als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig sein wollte, habe ich bereits während des Referendariats meinen Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht absolviert.

Wie sah ein typischer Arbeitstag von Ihnen aus?

In meiner Zeit als Referendar durfte ich in einer Vielzahl von Verfahren unterstützen. Meine Aufgaben bestanden dabei vor allem im Entwerfen gerichtlicher Schriftsätze sowie dem Verfassen von Memos über Rechtsfragen in verschiedensten Verästelungen des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus ist die Einbindung in die praktische Arbeit bei Luther ein wichtiger Teil der Ausbildung, sodass ich an einer Vielzahl von Mandantengesprächen teilnehmen konnte. Als sehr lehrreich und spannend empfand ich zudem die Teilnahme an den zahlreichen Güte- und Kammerverhandlungen vor den Arbeitsgerichten. Allein durch das Arbeitsrechtsteam in Hamburg wurden so gut wie täglich Termine vor den Arbeitsgerichten wahrgenommen – als Referendar konnte ich regelmäßig dabei sein.

Wie ist der Umgang mit den anderen Referendaren, den Associates und den Partnern bei Luther?

Die Zusammenarbeit ist sehr respektvoll und kooperativ. Im Zentrum der Arbeit steht stets eine Beratung auf höchstem Niveau. Dafür war es sehr hilfreich, an der langjährigen Erfahrung des für mich verantwortlichen Partners Herrn Dr. Volker Schneider und der anderen Rechtsanwälte des Teams partizipieren und durch meine Arbeit meinen ganz persönlichen Beitrag leisten zu können.

Wie stark ist die Arbeitsbelastung als Referendar, insbesondere mit Blick auf die Examensvorbereitung?

Wie auch der Großteil des Referendariats, gestaltete sich meine Station sehr selbstbestimmt. Ich kommunizierte einerseits früh den Wunsch, möglichst stark in die Mandatsarbeit eingebunden zu werden. Andererseits äußerte ich auch ganz offen, wenn ich wegen zusätzlicher Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft zusätzliche Zeit für das Schreiben von Probeklausuren benötigte. In beiden Fällen wurde auf meine Wünsche und Bedürfnisse unter Beachtung der Bedürfnisse des Teams Rücksicht genommen.

Auf diese Weise konnte ich an vier Tagen in der Woche meine Fähigkeiten unter Beweis stellen und habe einen Tag der Woche der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und dem Schreiben von Klausuren gewidmet. An meinen Arbeitstagen bei Luther war ich als Vollzeitkraft eingespannt. Von mir wurde nicht verlangt, länger als bis 19 Uhr zu arbeiten. Für die „Alster-Runde“ verblieb also ausreichend Zeit.

Welche Unterstützung erhält man als Referendar bei Luther, auch im Hinblick auf das zweite Staatsexamen?

Die größte Unterstützung lag sicherlich in der Stationsarbeit. Denn durch die tägliche Bearbeitung der Akten stieß ich immer wieder auf materiell-rechtliche und prozessuale Probleme, die es mir erleichterten, für die Aktenauszüge in der Examensvorbereitung mein Problembewusstsein weiterzuentwickeln. Mein persönlicher Mentor Dr. Volker Schneider stand mir dabei stets zur Seite, auch hinsichtlich taktischer Erwägungen.

Darüber hinaus erfährt man als Referendar auch bei dem obligatorischen Schreiben von Probeklausuren umfangreiche Unterstützung durch die Bereitstellung der Kaiserklausuren-Flatrate. Etwaige Lücken können darüber hinaus durch die Teilnahme an Luther-internen Repetitorien geschlossen werden. Dies erstreckt sich auch auf ein gezieltes Training des Aktenvortrags zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.

Wie war für Sie der Umstieg vom Studentenleben zum Referendar? Hat die Universität Sie diesbezüglich gut auf die Praxis vorbereitet?

Die juristische Methodik und ein Fundament an Kenntnissen des materiellen Rechts wurde mir im Studium vermittelt bzw. habe ich mir im Studium angeeignet. Meiner Erfahrung nach ist beides unverzichtbar für die juristische Praxis, auf die man im zweiten Examen vorbereitet wird. Das Referendariat vermittelte mir aber nochmals, wie verantwortungsvoll die Tätigkeiten in der juristischen Praxis sind und was für ein besonderer Reiz von dieser Verantwortung ausgeht. Es geht nicht mehr – wie im Studium – um eine abstrakte Anspruchsprüfung von A und B und darum zu einem anderen vertretbaren Ergebnis zu gelangen. Vielmehr geht es im Referendariat um das Ergebnis der rechtlichen Würdigung eines konkreten Sachverhalts, der sich tatsächlich ereignet hat und zu dem unter Umständen ein Urteil im Namen des Volkes ergeht.

Rückblickend betrachtet: Was war bisher der schönste Moment im Referendariat?

Das war die Anerkennung meiner Arbeit zum einen durch einen Mandanten, der rückmeldete, wie zufrieden er mit dem Ergebnis meiner Arbeit war und zum zweiten natürlich, dass sich bereits während meiner Station die Möglichkeit eröffnet hat, als Rechtsanwalt für Luther tätig werden zu dürfen. Manchmal ergibt sich eben aus einer Station der zukünftige Arbeitgeber.

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