24.06.2022

Zulässigkeit von Produktwarnungen durch Aufsichtsbehörden

I. Produktwarnung bei IT-Produkten

Immer wieder kommt es vor, dass Aufsichtsbehörden öffentliche Produktwarnungen aussprechen, was für die Hersteller der betreffenden Produkte weitreichende Reputationsschäden zur Folge haben kann. Weltweite Beachtung hat zuletzt die öffentliche Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Nutzung von Virenschutzprodukten des russischen Unternehmens Kaspersky gefunden. Grund für die Warnung vom 15. März 2022 war laut BSI das „Vorgehen militärischer und/ oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland“. Daher sei der Einsatz von Kapersky-Programmen mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs verbunden. Ein Eilantrag des Herstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung und Widerruf der Warnung wurde durch das Verwaltungsgericht Köln bereits abgelehnt.