06.05.2022

Novelle des Verpackungsrechts 2.0 – Relevante Neuerungen für B2B-Hersteller von Verpackungen

Background

Das am 3. Juli 2021 in Kraft getretene neue Verpackungsgesetz sah bereits zu Beginn diesen Jahres neue Pflichten für Hersteller von B2B-Verpackungen vor. Ziel dieser Novellierung ist die Umsetzung der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/914) und Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/851).

Zum 1. Juli 2022 werden weitere Regelungen in Kraft treten, die nun auch B2B-Hersteller von Verpackungen mehr in die Pflicht nehmen. Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie von dem Gesetz erfasst werden, da sie davon ausgehen, nicht unter den Herstellerbegriff des Gesetzes zu fallen. Dieser ist jedoch sehr viel weiter gefasst, als man annehmen würde. Eine Missachtung der Pflichten nach dem Verpackungsgesetz kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Aus diesem Grund sollte jedes Unternehmen sorgfältig prüfen, ob es von dem Gesetz erfasst wird, um Bußgelder zu vermeiden.

Author
Christoph Schnoor

Christoph Schnoor
Senior Associate
Hamburg
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