18.09.2025

EuGH zur mittelbaren Diskriminierung am Arbeitsplatz: Diskriminierungsverbot schützt auch Beschäftigte vor Diskriminierung wegen der Pflege eines behinderten Kindes

EuGH zur mittelbaren Diskriminierung am Arbeitsplatz: Diskriminierungsverbot schützt auch Beschäftigte vor Diskriminierung wegen der Pflege eines behinderten Kindes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in seinem Urteil vom 11. September 2025 (EuGH, C-38/24 - Bervidi) u.a. mit der Frage befasst, ob und inwieweit das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung eine Person, die selbst nicht behindert ist, sondern die ein Kind mit Behinderung betreut, schützt.

I. Der Fall

Im Ausgangsfall hatte eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber wiederholt aufgefordert, ihre Arbeitszeiten so anzupassen, dass sie sich um ihren schwerbehinderten Sohn kümmern kann. Der Arbeitgeber gewährte jedoch nur vorübergehende Erleichterungen. Die Klage der Arbeitnehmerin auf Feststellung einer Diskriminierung wurde in den Vorinstanzen abgewiesen. Der vorlegende italienische Kassationsgerichtshof wollte vom EuGH wissen, ob das Unionsrecht den Schutz vor mittelbarer Diskriminierung auf betreuende Angehörige erstreckt und ob Arbeitgeber verpflichtet sind, diesen gegenüber angemessene Vorkehrungen zu treffen.

Author
Dr. Astrid Schnabel, LL.M. (Emory)

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