Dr. Marco Arteaga

Dr. Marco Arteaga

Dr. Marco Arteaga

Frankfurt a.M.

T +49 69 27229 27063

Rechtsanwalt
Dipl. Betriebswirt (FH)
Partner

Inhaltliche Schwerpunkte

Dr. Marco Arteaga befasst sich mit allen Fragestellungen aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV), einschließlich Steuer-, Handels-, Bilanz-, Insolvenz- Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht sowie der damit in Zusammenhang stehenden aktuariellen, betriebswirtschaftlichen und personalpolitischen Bezüge, die sich im Zusammenhang mit der Einführung oder der Gestaltung betrieblicher Versorgungswerke ergeben. Hinzu kommen alle versorgungsbezogenen Fragestellungen der beteiligten Versorgungsträger und der typischen Finanzierungsinstrumente wie Direktversicherungen, Rückdeckungsversicherungen, Kollektivversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, kommunale, staatliche und kirchliche Zusatzversorgungskassen und  Vertragstreuhandkonstruktionen (CTA).

Beratungsfelder
Vita

Dr. Marco Arteaga studierte Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften in Wiesbaden und Mainz und promovierte über die Insolvenzsicherung von betrieblicher Altersversorgung mitarbeitender Gesellschafter an der Universität zu Köln. Er hat mehrjährige Berufserfahrung in Leitungsfunktionen in der bAV-Beratung und in der Lebensversicherungswirtschaft und ist in diversen Verbandsgremien tätig. Darüber hinaus ist Dr. Marco Arteaga Berater der Bundesregierung für das Betriebsrentenstärkungsgesetz (2017). Er hat umfangreiche einschlägige rechtswissenschaftliche Publikationen veröffentlicht, ist Mitglied der ABA, des wissenschaftlichen Beirats der GVG sowie Mitglied und Sprecher des "Eberbacher Kreises".

Auszeichnungen
  • JUVE Handbuch 2023/2024: Auszeichnung "Führender Berater im Arbeitsrecht" und Nennung unter "häufig empfohlen" in der Rubrik "Arbeitsrecht" (erste Nennung in 2017/2018, "besonders erfahren im Betriebsrentenrecht")
  • JUVE Handbuch 2022/2023: Nennung unter "häufig empfohlen" in der Rubrik "Gestaltung betrieblicher Altersvorsorge" (erste Nennung in 2017/2018)
  • The Legal 500 Deutschland 2024: Empfehlung in der Rubrik "Wirtschaftsverwaltungsrecht" und Nennung in der Rubrik "Arbeitsrecht" (erste Empfehlung in 2022)
  • Who’s Who Legal 2023: Empfehlung als "Global Leader" in der Rubrik "Labour Employment & Benefits – Pensions & Benefits" (erste Empfehlung in 2022)
  • Best Lawyers 2024: Empfehlungen in den Rubriken "Employee Benefits Law" und "Labor and Employment Law" (erste Empfehlung in 2020)
  • Personalmagazin 2017: "40 HR Köpfe"
Ausgewählte Mandate

  • Absenkung von Pensionsrückstellungen ohne Eingriff in die Besitzstände: Erweiterung der planmäßig vorgesehenen Rentenzahlungen durch Einräumung von Ratenzahlungswahlrechten im betrieblichen Versorgungssystem. Sofortige Bilanzentlastung durch Minderung der Pensionsrückstellung.
  • Bilanzielle Entlastung mit Eingriff in Besitzstände im Rahmen einer Restrukturierung: Konzernweites Abschneiden des Future Service aus den bestehenden Versorgungszusagen. Abstellen auf die wirtschaftliche Lage der Gruppe mit sofortiger hoher Bilanzentlastung.
  • Sofortige Liquiditätserhöhung durch Rückübertragung von CTA-Mitteln: Maßnahme zur Rückübertragung von Treuhandmitteln aus einer Vertragstreuhand (CTA) zum Trägerunternehmen mit hohen Liquiditätsfreisetzungen.
  • Ablösender Tarifvertrag zur Reduktion der Pensionsrückstellungen: Vereinheitlichung zahlreicher Versorgungsordnungen innerhalb einer Unternehmensgruppe mit gleichzeitiger Absenkung der künftigen Rentenerhöhungen; dabei Nutzung der erweiterten Eingriffsrechte der Tarifvertragsparteien gegenüber der Dreistufen-Theorie des BAG bei Eingriffen durch Betriebsvereinbarung.
  • Entlastung von M&A Vorgängen durch Abspaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Isolierte oder kombinierte Entlastung des Verkaufsobjekts von Pensionsverpflichtungen durch umwandlungsrechtliche Abspaltung oder Schuldbeitrittsmodelle in Verbindung mit Treuhand-Ausfinanzierungen.
  • Entlastung der Freiwilligen Versicherung bei Zusatzversorgungskassen: Übertragung von Mitteln aus der Pflichtversicherung auf den nach VAG-Regeln zu bedeckenden Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung und dadurch Vermeidung sofortiger Sonderumlagen.
  • Schadensersatzansprüche gegen früheres Vorstandsmitglied: Verfügbarmachung der Vorstandspension für die Verhandlungsmasse bei den Schadensersatzverhandlungen.
  • Günstigere Bewertung rückgedeckter Pensionspläne im M&A Prozess: Nutzung der vorteilhafteren Regelungen für kongruent gedeckte Pensionspläne im Rahmen eines M&A Vorgangs anstelle der standardmäßigen „Market Value“ Bewertung von Rückdeckungsversicherungen.
  • „Umwandlung von Pensionsrückstellungen in Eigenkapital“: Modellvorhaben im Zusammenwirken mit einer der „Big Four“ WP-Gesellschaften zur sofortigen Bilanzverbesserung (höheres Eigenkapital) durch Auslagerungsvorgang über pauschaldotierte Unterstützungskasse zur Sanierung des Unternehmens.
  • „Alternatives Finanzierungsmodell für Beamtenversorgung“: Entwurf und Verhandlung eines alternativen Finanzierungsmodells für die Verpflichtungen einer oberen Bundesbehörde unter Zuhilfenahme eines Pensionsfonds.
  • Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2015/2016 im Rahmen der Vorbereitung des „Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes“, insbesondere bei der Einführung der „Reinen Beitragszusage“ und der „Optionssysteme“ zur automatischen Einbindung ganzer Belegschaften in die Entgeltumwandlung.

Publikationen
Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung
  • Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung
  • Eberbacher Kreis

Vorträge