14.09.2023 // online // Vortrag

RealEstateTalks I Neues zur Grunderwerbsteuer auf Share Deals – Nächste Baustelle!

Weiterführende Informationen

Derzeit ist eine Novellierung der Grunderwerbsteuer geplant, die insbesondere die sog. Share Deals betrifft, mit denen sich bei Immobilientransaktionen die Erhebung von Grunderwerbsteuer bislang vermeiden lässt. Daneben sind weitere Änderungen des Steuerrechts geplant, die für die Immobilienbranche von erheblicher Bedeutung sind, etwa eine Sonder-AfA für neue Wohngebäude.

In unseren „RealEstateTalks“ stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor, mit denen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 zu rechnen ist. Als Referenten konnten wir Herrn Prof. Dr. Marc Desens von der Universität Leipzig gewinnen, der Sprecher des dort unter Beteiligung von Vertretern aus Finanzverwaltung und Beraterschaft gebildeten Arbeitskreises Grunderwerbsteuer ist.  

Das kostenfreie Webinar findet statt am 14. September 2023 von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Zur Anmeldung folgen Sie bitte dem Anmelden-Button oder senden Sie eine E-Mail an contact@luther-lawfirm.com.

Melden Sie sich gern an zu unserem Webinar in der Reihe RealEstateTalks am 14. September 2023 und lassen Sie sich von unserem Referenten Prof. Dr. Marc Desens und unseren Moderatoren Rechtsanwalt Bernhard Burkert und Rechtsanwalt und Steuerberater Jens Röhrbein aus unserem Real Estate Team frühzeitig über die bevorstehenden Neuerungen informieren.

Bleiben Sie mit unseren Real Estate Experten nah dran an den Entwicklungen in Gesetzgebung sowie Vertrags- und Verwaltungspraxis. Wir freuen uns auf einen anregenden Austausch mit Ihnen und stehen für Ihre Fragen gern zur Verfügung.

Ihr Luther Real Estate Team

Hintergründe und Inhalte des Webinars:

In der Besteuerung der Immobilien ist einiges in Bewegung. Darauf gilt es sich einzustellen.

So sieht der nach der Kabinettsklausur in Meseberg vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetz die Einführung einer degressiven AfA für neue Wohngebäude vor. Diese soll für solche Gebäude gelten, für die die relevante Investitionsentscheidung zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 1. Oktober 2029 getroffen wird. Die relevante Investitionsentscheidung ist bei Errichtung auf eigenem Grundstück der Baubeginn, beim Kauf ist es der Abschluss des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag muss jedoch vor Fertigstellung des Wohngebäudes wirksam abgeschlossen sein, um in den Genuss der degressiven AfA zu kommen. Die AfA beträgt 6 % pro Jahr vom jeweiligen (Rest-)Buchwert.

Derzeit ist auch eine Novellierung der Grunderwerbsteuer geplant, die insbesondere die sog. Share Deals betrifft. Wir stellen Ihnen die Änderungen vor, mit denen Sie voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 rechnen müssen. Die Share Deals sind dem Gesetzgeber seit langem ein Dorn im Auge, weil sie genutzt werden können, um die Belastung mit Grunderwerbsteuer zu verhindern. Das wurde mit steigenden Grunderwerbsteuersätzen immer attraktiver. Deshalb unternimmt der Gesetzgeber seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen, die Share Deals möglichst umfassend mit Grunderwerbsteuer zu belasten. Begründet wird das seit jeher mit der Absicht, Steuerumgehungen zu verhindern und für Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Die Maßnahmen des Gesetzgebers zur Verhinderung der Steuervermeidung haben zu einer Vielzahl grunderwerbsteuerrechtlicher Ersatztatbestände geführt, die in der Rechtsanwendung sehr schwierig sind. Danach werden bestimmte unmittelbare und mittelbare Anteilseignerwechsel und -erwerbe an Gesellschaften mit Grundbesitz – die sog. Share Deals – der Grunderwerbsteuer unterworfen. Nach der geltenden Rechtslage existieren unterschiedliche Regelungen für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Das beruht auf der althergebrachten, unterschiedlichen Vermögenszuordnung bei den beiden Gesellschaftstypen. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hebt diesen Unterschied mit seinem Wirksamwerden ab dem 1. Januar 2024 auf. Allein das hat Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer, die die bisherigen Steuergestaltungen bei Share Deals in Frage stellen.

Das bevorstehende Inkrafttreten des MoPeG hat der aus Vertreterinnen und Vertretern der Steuerrechtswissenschaft, Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Beratung bestehende Arbeitskreis Grunderwerbsteuerrecht an der Universität Leipzig, dessen Sprecher unser Referent ist, zum Anlass genommen, ein Modernisierungsmodell für das Grunderwerbsteuerrecht zu entwickeln. Dieses behandelt vor allem die Share Deals. Auf diesem Modell beruht der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes. Darin sind jedoch wesentliche Abweichungen von dem Modernisierungsmodell vorgesehen, die wir mit Ihnen diskutieren möchten.

Referent/in
Externe(r) Referent/in

Prof. Dr. Marc Desens Universität Leipzig

Sprecher des dort unter Beteiligung von Vertretern aus Finanzverwaltung und Beraterschaft gebildeten Arbeitskreises Grunderwerbsteuer